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LG Düsseldorf, Beschl. v. 22.02.08, 38 O 191/07 – Anrechnung der Geschäftsgebühr |
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Eine hälftige Anrechung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr hat schon dann zu erfolgen, wenn der Kläger sie außergerichtlich gegenüber dem späteren Beklagten geltend gemacht hat.
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OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.01.08, I-20 W 143/07 – Anrechnung der Geschäftsgebühr |
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Im Kostenfestsetzungsverfahren ist eine außergerichtlich entstandene Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr anzurechnen, wenn sie unstreitig gezahlt wurde.
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OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27.12.07, I-20 W 178/07 – Ferrari-Modellfahrzeuge |
Die Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr ist unabhängig von ihrer Geltendmachung oder gar Titulierung im Hauptsacheverfahren vorzunehmen.
Instanzen: LG Düsseldorf, Beschl.. v. 20.11.07, 14c O 235/06; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27.12.07, I-20 W 178/07
Streitwert: 780 €
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LG Düsseldorf, Beschl. v. 24.09.07, 12 O 256/07 - Streitwertbeschwerde |
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Grundsätzlich muss eine Streitwertbeschwerde einen bestimmten Antrag enthalten, aus dem die Höhe des festzusetzenden Streitwertes hervorgeht. Ein Antrag auf angemessene Festsetzung genügt nicht. Jedoch führt das Fehlen eines solchen Antrages nicht zur Unzulässigkeit der Streitwertbeschwerde. Vielmehr ist die Beschwerdesumme dann nach § 3 ZPO zu schätzen.
Instanzen: LG Düsseldorf, Urt. v. 24.09.07, 12 O 256/07; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 01.07.08, 12 O 256/07
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