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LG Düsseldorf, Urt. v. 07.12.07, 20 S 179/07 - Wiederholungsgefahr |
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Der Umstand, dass der Versender einer Werbe-E-Mail erklärt hat, er werde keine weiteren Mails an einen Empfänger versenden, lässt die Wiederholungsgefahr nicht entfallen.
Instanzen: AG Düsseldorf, Urt. v. 25.09.07, 21 C 7988/07; LG Düsseldorf, Urt. v. 07.12.07, 20 S 179/07
Streitwert: 3.000 €
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AG Düsseldorf, Urt. v. 25.09.07, 21 C 7988-07 - Wiederholungsgefahr |
Wenn seit dem Versand einer unerwünschten Werbe-E-Mail bis zum Zeitpunkt des Verhandlungstermins in einer Verfügungssache mehr als drei Monate vergangen sind, ohne dass der Antragsgegner den Antragsteller in irgendeiner Form mit Werbebotschaften belästigt hat, ist die Wiederholungsgefahr entfallen. Der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bedarf es dann nicht mehr. Das gilt vor allem dann, wenn der Absender außergerichtlich versprochen hat, keine Mails mehr zu senden.
Instanzen: AG Düsseldorf, Urt. v. 25.09.07, 21 C 7988/07; LG Düsseldorf, Urt. v. 07.12.07, 20 S 179/07
Streitwert: 3.000 €
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OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.05.07, I-15 U 6/07 – partnervermittlungsvergleich.de |
Es kann offen bleiben, ob auch derjenige Störer ist, der zwar nicht Betreiber des Forums, aufgrund seiner Stellung aber gleichwohl in der Lage ist, auf die veröffentlichten Inhalte - legal, also ohne Verletzung der Rechte des Betreibers - Einfluss zu nehmen, insbesondere die Veröffentlichung bestimmter Inhalte zu verhindern oder bestimmte bereits veröffentlichte Beiträge zu löschen. Denn jedenfalls reicht es für den Nachweis einer solchen Einflussmöglichkeit nicht aus, dass ein Kooperationspartner des Forenbetreibers diesem ein Mobiltelefon zur Verfügung stellt und als deutscher Kontakt zur Verfügung steht.
Instanzen: LG Düsseldorf , Urt. v. 13.12.06, 12 O 361/06; OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.05.07, I-15 U 6/07
Streitwert: 25.000 €
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LG Hamburg, Urt. v. 20.04.07, 324 O 859/06 - Zickenkrieg |
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Die für die gewerblichen Schutzrechte entwickelten Grundsätze der unberechtigten Schutzrechtsverwarnung sind nicht auf die unberechtigte Abmahnung wegen einer vermeintlichen Verletzung des Rechts am eigenen Bild übertragbar.
Streitwert: 21.839,98 €
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AG Hannover, Urt. v. 21.02.07, 552 C 11319/06 - Höreraufknall |
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Wer in einem Internetforum über eine Partnervermittlung wahrheitswidrige Behauptungen aufstellt, haftet auf Ersatz der durch eine Abmahnung entstandenen Anwaltshonorare. Ist die entstandene Beeinträchtigung relativ gering, kann sich der Gegenstandswert, der der Berechnung der Honorare zugrunde zu legen ist, an der außergerichtlich verlangten Vertragsstrafe ausrichten.
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OLG Düsseldorf, Urt. v. 07.06.06, I-15 U 21/06 - Pornokönig |
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Dem Betreiber eines Meinungsforums obliegen keine allgemeinen Überwachungs- oder Forschungspflichten dahingehend, ob rechtswidrige Inhalte überhaupt vorhanden sind. Die Verpflichtung des Forumsbetreibers, Beiträge rechtsverletzender Art unverzüglich zu löschen, entsteht erst mit der Kenntnisnahme von diesen Äußerungen. Die Beweislast für die Erfüllung einer einmal entstandenen Löschpflicht trägt der Forenbetreiber.
Streitwert: 7.000 EUR
Instanzen: LG Düsseldorf, Urt. v. 25.01.06, 12 O 546/05, OLG Düsseldorf, Urt. v. 07.06.06, I-15 U 21/06
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OLG Düsseldorf, Urt. v. 24.05.06, I-15 U 45/06 - Massenhafter Newsletter-Versand |
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Das unverlangte Zusenden von E-Mails mit werbendem Inhalt greift unmittelbar zielgerichtet in das Recht des Empfängers am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ein. Unerheblich ist, ob der Empfänger seinen elektronischen Briefkasten mit einem ausreichenden Filter gegen unerwünschte Werbung gesichert hat.
Streitwert: 50.000,00 €
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OLG Düsseldorf, Urt. v. 26.04.06, I-15 U 180/05 - Meinungsforum |
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In einem Internet-Forum, das vorwiegend dem Meinungsaustausch dient, ist - wie bei Live-Sendungen im Fernsehen - vorrangig der Autor einer rechtswidrigen Äußerung auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen. Nur dann, wenn der Autor unbekannt ist, kann sich der Betroffene auch an den Betreiber halten
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AG Düsseldorf, Urt. v. 21.04.06, 31 C 1363/06 - Gekaufte E-Mail-Adressen |
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Wer von einem Adresshändler E-Mail-Adressen einkauft, handelt schuldhaft, wenn er vor dem Versand von Werbe-E-Mails nicht nachprüft, ob die Adressinhaber dem Erhalt von Werbe-Mails zugestimmt haben.
Streitwert: 1.000 €
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OLG München, Urt. v. 27.03.06, 18 U 5348/04 - Playboy-Fotos II |
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Denjenigen, der es Dritten ermöglicht, auf der eigenen Website Links zu platzieren, treffen Überwachungs- und Kontrollpflichten, vor allem dann, wenn wegen der pornografischen Ausrichtung des Internetangebots eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für persönlichkeitsrechtsverletzende Eintragungen besteht. Anspruch auf eine Geldentschädigung steht dem Betroffenen aber nur bei einer schweren Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu.
Streitwert: 5.000 €
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