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Um Ihnen die Recherche zu erleichtern, verlinken wir nachstehend auf die Fundstellen der wichtigsten Gesetze, die sich mit dem Telemedienrecht befassen, vor allem in der Datenbank »Gesetze im Internet« des Bundesministeriums der Justiz. Dort finden Sie auch weitere Gesetzestexte im Volltext. Bitte beachten Sie, dass die im Internet abrufbaren Gesetzestexte nicht die amtliche Fassung darstellen. Diese finden Sie nur im Bundesgesetzblatt. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG) Geschmacksmustergesetz Jugendschutzgesetz (JuSchG) Markengesetz (MarkenG) Preisangabenverordnung (PAngV) Rundfunkstaatsvertrag (RStV) Telemediengesetz (TMG) Urhebergesetz (UrhG) Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht (BGB-InfoV) Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek (PflAV) Verordnung (NRW) über die Zusammenfassung von Geschmacksmusterstreitsachen, Kennzeichenstreitsachen und Urheberrechtsstreitsachen (Konzentrations-VO Geschmacksmuster-, Urheber-, Markenrecht) |
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Sie möchten Ihre Wunschmarke, Ihren Werbeslogan oder Ihr Logo als Marke schützen? Wir zeigen Ihnen, wie das geht, und melden die Marken für Sie an. Unser Honorar: Deutsche Marken: 416,50 € (350 € zzgl. MwSt.), Gemeinschaftsmarken und IR-Marken: 892,50 € (750 € zzgl. MwSt.).
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im Leitsatz der Entscheidung.