|
Bei unserer Arbeit werden wir tatkräftig von Rechtsreferendaren unterstützt. Ein wichtiges Kriterium für die Auswahl der angehenden Kollegen ist natürlich ihr Verhältnis zum Umgang mit dem Medium Internet und ihre Bereitschaft, sich den ständig neuen Herausforderungen des jungen Rechtsgebiets zu stellen. Rechtsreferendare haben ihr juristisches Studium mit dem ersten Staatsexamen abgeschlossen und werden vom Staat während einer Dauer von zwei Jahren in praktischer Ausbildung auf ihren späteren Beruf als Rechtsanwalt, Staatsanwalt, Richter, Verwaltungsjurist oder als Jurist in der freien Wirtschaft vorbereitet. Engagierte Referendare nutzen die Ihnen neben der vorgeschriebenen Ausbildung verbleibende Zeit, um sich nebenher in einer Anwaltskanzlei umzusehen und dabei das karge Referendargehalt aufzubessern. Falls Ihnen ausnahmsweise in unserer Kanzlei kein Anwalt als Ansprechpartner zur Verfügung steht, dürfen Sie sich mit dringenden Fragen selbstverständlich gerne auch an einen unserer jüngeren Mitarbeiter in der Ausbildung wenden. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass Auskünfte, die Ihnen von unseren Rechtsreferendaren erteilt werden, nicht verbindlich sein können. Rechtsberatungsleistungen erbringen unsere Referendare deshalb nicht. |
||||||
|
||||||
|
|
||||||
Sie möchten Ihre Wunschmarke, Ihren Werbeslogan oder Ihr Logo als Marke schützen? Wir zeigen Ihnen, wie das geht, und melden die Marken für Sie an. Unser Honorar: Deutsche Marken: 416,50 € (350 € zzgl. MwSt.), Gemeinschaftsmarken und IR-Marken: 892,50 € (750 € zzgl. MwSt.).
Sie interessieren sich dafür, bei welchen Entscheidungen wir am Verfahren beteiligt waren? Schauen Sie in unsere Entscheidungssammlung. Sie erkennen unsere Mitwirkung am Zeichen
im Leitsatz der Entscheidung.