entscheidungen

Bei der Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs wegen der Nutzung von Produktfotos erscheint ein Gegenstandswert von 8.00,00 € je Foto angemessen. Der Streitwert des urheberrechtlichen Auskunftsanspruchs wird auf 10% des Unterlassungsstreitwerts, derjenige des Schadensersatzfeststellungsantrags auf 400,00 € festgesetzt.

Streitwert: 16.000,00 €

Amtsgericht Frankfurt am Main
Urteil vom 5. Oktober 2023, 31 C 1149/23 (96)

In dem Rechtsstreit [...]

hat das Amtsgericht Frankfurt am Main durch den Richter Franz im schriftlichen Verfahren nach § 128 Abs. 2 ZPO mit Schriftsatzschluss am 21.09.2023 für Recht erkannt:

1. Die Beklagte wird verurteilt,

a. dem Kläger darüber Auskunft zu erteilen, in welchem Zeitraum sie die nachfolgend wiedergegebene Produktfotos

[...]

in ihrem Online-Shop https://www.[...]de selbst und/oder durch Dritte öffentlich zugänglich gemacht hat

b.  [Das restliche Urteil wird in den nächsten Tagen veröffentlicht]

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