OLG Oldenburg, Beschl v. 10.07.12, 6 U 71/12 - Futterergänzungsmittel

eigenesache Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Oldenburg wird bei durchschnittlich gelagerten wettbewerbsrechtlichen Verfahren, an denen ein Verband beteiligt ist, ein Richtwert von 30.000,00 EUR in der Hauptsache als angemessen angesehen. Handelt es sich aber um eine einfach gelagerte Sache im Sinne des § 12 Abs. 4 UWG, ist eine Herabsetzung angezeigt; als Richtwert für einfach gelagerte Sachen ist ein Betrag von 15.000,00 EUR angemessen.

LG Düsseldorf, Urt. v. 06.06.12, 2a O 328/11

eigenesache Ein Unterlassungsschuldner ist nach Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung nicht gehalten, Internetangebote daraufhin zu Überprüfen, ob Dritte ihn noch unter der Bezeichnung bewerben, sofern er eine solche Werbung nicht aktiv veranlasst hat.

Streitwert: 2.589,00 €.

LG Frankfurt/Main, Urt. v. 18.04.12, 3-08 O 170/11

eigenesache Ein Unterlassungsanspruch wegen einer unberechtigten markenrechtlichen Schutzrechtsverwarnung besteht nur dann, wenn der in Anspruch genommene das Zeichen, dessen Nutzung gerügt wird tatsächlich nutzen möchte. Die Angabe »von ...« in der Produktbeschreibung bei Amazon wird vom Verkehr als Hinweis auf den Hersteller des Produkts oder die Marke verstanden, unter der das Produkt vertrieben wird. Wird das Produkt von dem bezeichneten Unternehmen nicht hergestellt, sondern lediglich vertrieben, stellt das eine Irreführung im Sinne des § 5 UWG dar.

Streitwert:
Antragsverfahren: 17.000,00 €

Widerspruchsverfahren: 13.000,00 €

OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.12.11, I-20 U 171/11 - Anleser II

eigenesache Wer Pressemitteilungen in denen der Hersteller das eigene Produkt werblich herausstellt, in sein redaktionell gestaltetes Angebot mit Links einbindet, muss schon wegen § 6 Abs. 1. Ziff. 1 TMG bei dem Link auf den Anzeigencharakter des Textes hinweisen. Das gilt insbesondere, wenn der Verlinkende vom Herausgeber der Pressemitteilung keinerlei Zahlungen erhält, sondern die Pressemitteilung lediglich als »Lockmittel« verwendet, um Leser auf seine anzeigenfinanzierten Seiten zu locken.

Streitwert: 15.000,00 €.
Instanzen: LG Düsseldorf, Urt. v. 24.08.11, 12 O 329/11; OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.12.11, I-20 U 171/11

KG Berlin, Urt. v. 09.12.11, 5 U 166/10 - Virtueller Terminkalender

eigenesache Der Anbieter eines virtuellen Terminkalenders, in dem Dritte eintragungen vornehmen können, ist nicht verpflichtet den Kalender ohne konkreten Anlass auf unzulässige Einträge hin zu überprüfen.

 

 

LG Düsseldorf, Urt. v. 24.08.11, 12 O 329/11 - Anleser

eigenesache Wer Pressemitteilungen veröffentlicht, in denen der Hersteller ein bestimmtes Produkt werbend hervorhebt, muss bereits in den Anlesern, die zu den Mitteilungen verlinken, klar erkennbar, und zwar mit den Worten »Anzeige« oder »Werbung« auf den werbenden Charakter hinweisen. Das gilt auch dann, wenn ein Entgelt vom Herausgeber der Pressemitteilung nicht gezahlt wird.

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