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22.09.10 Düsseldorf: Recht im Online-Marketing |
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Wer im Internet Waren und Dienstleistungen anbietet, sollte die Spielregeln beherrschen. Allzu leicht drohen sonst Abmahnungen und einstweilige Verfügungen. Im Rahmen des Seminars »Der zertifizierte Online-Marketing-Manager« führt Herr Rechtsanwalt Strömer in die rechtlichen Aspekte im Online-Marketing ein. Ort: Düsseldorf, Datum: 22. September 2010.
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Schnellkurs im Urheberrecht |
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Heute erreicht uns ein Beschluss der zuständigen Rechtspflegerin beim Amtsgericht Düsseldorf: Bei mehreren Abmahnungen wegen File-Sharings durch völlig verschiedene Rechteinhaber soll es nur einmal Beratungshilfe geben. Die weiteren Abmahnungen könne der Mandat ja schließlich alleine beantworten.
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Durchsetzung von Ansprüchen |
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Eigene Ideen zu entwickeln ist eine gute Sache. Nur halten sich nicht alle an dieses Prinzip. Ist ja auch viel einfacher, fremde Marken zu imitieren, Produktfotos zu kopieren oder mit einer allzu forschen Werbung den Mitbewerber in ein schlechte Licht zu setzen. Aber wie wehren Sie sich gegen solche Trittbrettfahrer? Wie können Sie schnell und effektiv für Abhilfe sorgen? Guter Rat ist in solchen Fällen oft teuer. Bei uns nicht.
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LG Frankfurt/Main: Domainfreigabe ohne Rückfrage beim Inhaber? |
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Wenn Internet-Domains ihren Inhaber wechseln sollen, geht dem Inhaber- oft ein Providerwechsel voraus. In der Praxis werden in solchen Fällen Adressen in der Weise übertragen, dass der neue Provider die Domain vom alten Provider übernimmt und anschließend selbst die Eintragung in der DENIC-Datenbank dahingehend ändert, dass der neue Inhaber eingetragen wird. Meist funktioniert so eine Domain-Übertragung auch. Manchmal gehen dabei aber Domains auch für immer verloren. Und das hängt auch damit zusammen, dass es nach den Regeln der DENIC e.G. als Zustimmung gewertet wird, wenn der alte Provider auf eine Anfrage zum Providerwechsel nicht rechtzeitig antwortet. Schweigen wird also als Zustimmung gewertet. Die Domain ist dann weg, ohne dass der Domain-Inhaber überhaupt von einem Providerwechsel oder gar einer Kündigung erfährt.
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Markenschutz für Werbeslogans |
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Tobias H. Strömer / August 2010
Auch Werbeslogans sind als Marke eintragungsfähig. Viel leichter übrigens, als viele das glauben. Voraussetzung für eine Markeneintragung ist lediglich, dass der Slogan Unterscheidungskraft besitzt. Das bedeutet, er muss geeignet sein, die Dienstleistungen und Waren eines Unternehmens von denjenigen eines anderen zu unterscheiden.
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Abgrenzungsanforderungen bei gleichnamigen Unternehmen im Internet |
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K&R 2010, 490
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Tobias H. Strömer
Abgrenzungsanforderungen bei gleichnamigen Unternehmen im Internet
Anmerkung zu BGH, Urt. v. 31.03.10, I ZR 174/07 - Peek & Cloppenburg. Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, welche Sorgfalt Gleichnamige zu beachten haben, wenn sie sich im Internet begegenen. Allerdings sind die Ergebnisse, zu denen die Karlsruher Richter gelangen, nicht immer ganz praxisnah.
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