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Editorial

franzIl arrive que le législateur soit innovativ. L'art 101 de la Loi d'auteur allemande au moins est d'une valeur inappréciable pour les fabricants de logiciel.

Perquisitionner chez le concurrent? Mais avec plaisir!

En affaire personnelle

Nous venons de relancer notre site web en septembre 2008. Pour nos lecteurs francophones nous faisons désormais de notre mieux de traduire au fur et à mesure une partie des articles en langue française. Nous vous remercions de bien nous excuser que la plupart du contenu reste néanmoins intraduit.

22.09.10 Düsseldorf: Recht im Online-Marketing

iirWer im Internet Waren und Dienstleistungen anbietet, sollte die Spielregeln beherrschen. Allzu leicht drohen sonst Abmahnungen und einstweilige Verfügungen. Im Rahmen des Seminars »Der zertifizierte Online-Marketing-Manager« führt Herr Rechtsanwalt Strömer in die rechtlichen Aspekte im Online-Marketing ein. Ort: Düsseldorf, Datum: 22. September 2010.

 
Schnellkurs im Urheberrecht

Heute erreicht uns ein Beschluss der zuständigen Rechtspflegerin beim Amtsgericht Düsseldorf: Bei mehreren Abmahnungen wegen File-Sharings durch völlig verschiedene Rechteinhaber soll es nur einmal Beratungshilfe geben. Die weiteren Abmahnungen könne der Mandat ja schließlich alleine beantworten.

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Durchsetzung von Ansprüchen

durchsetzungEigene Ideen zu entwickeln ist eine gute Sache. Nur halten sich nicht alle an dieses Prinzip. Ist ja auch viel einfacher, fremde Marken zu imitieren, Produktfotos zu kopieren oder mit einer allzu forschen Werbung den Mitbewerber in ein schlechte Licht zu setzen. Aber wie wehren Sie sich gegen solche Trittbrettfahrer? Wie können Sie schnell und effektiv für Abhilfe sorgen? Guter Rat ist in solchen Fällen oft teuer. Bei uns nicht.

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LG Frankfurt/Main: Domainfreigabe ohne Rückfrage beim Inhaber?

justiziaWenn Internet-Domains ihren Inhaber wechseln sollen, geht dem Inhaber- oft ein Providerwechsel voraus. In der Praxis werden in solchen Fällen Adressen in der Weise übertragen, dass der neue Provider die Domain vom alten Provider übernimmt und anschließend selbst die Eintragung in der DENIC-Datenbank dahingehend ändert, dass der neue Inhaber eingetragen wird. Meist funktioniert so eine Domain-Übertragung auch. Manchmal gehen dabei aber Domains auch für immer verloren. Und das hängt auch damit zusammen, dass es nach den Regeln der DENIC e.G. als Zustimmung gewertet wird, wenn der alte Provider auf eine Anfrage zum Providerwechsel nicht rechtzeitig antwortet. Schweigen wird also als Zustimmung gewertet. Die Domain ist dann weg, ohne dass der Domain-Inhaber überhaupt von einem Providerwechsel oder gar einer Kündigung erfährt.

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Markenschutz für Werbeslogans

Tobias H. Strömer / August 2010

sloganAuch Werbeslogans sind als Marke eintragungsfähig. Viel leichter übrigens, als viele das glauben. Voraussetzung für eine Markeneintragung ist lediglich, dass der Slogan Unterscheidungskraft besitzt. Das bedeutet, er muss geeignet sein, die Dienstleistungen und Waren eines Unternehmens von denjenigen eines anderen zu unterscheiden.

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Abgrenzungsanforderungen bei gleichnamigen Unternehmen im Internet

2010-08-01_kur

K&R 2010, 490

Tobias H. Strömer

Abgrenzungsanforderungen bei gleichnamigen Unternehmen im Internet

Anmerkung zu BGH, Urt. v. 31.03.10, I ZR 174/07 - Peek & Cloppenburg. Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, welche Sorgfalt Gleichnamige zu beachten haben, wenn sie sich im Internet begegenen. Allerdings sind die Ergebnisse, zu denen die Karlsruher Richter gelangen, nicht immer ganz praxisnah.

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