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BGH: Lehrerbewertung bei spickmich.de zulässig |
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Lehrerbewertungen im Internet auf der mit der Domain »spickmich.de« adressierten Website sind zulässig. Das hat der Bundesgerichtshof am 23. Juni 2009 (VI ZR 196/08) entschieden. Solche Bewertungen stellten Meinungsäußerungen dar, die die berufliche Tätigkeit einer Lehrerin betreffen, und somit grundsätzlich nicht den gleichen Schutz wie in der Privatsphäre genießt. Die Meinungsfreiheit umfasse grundsätzlich auch das Recht, das Verbreitungsmedium frei zu bestimmen. Deshalb seien auch anonyme Bewertungen im Internet zulässig.
Pressemitteilung des BGH |
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LG Leipzig: Dringlichkeit eines Verfügungsantrags |
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Wer seinen Unterlassungsanspruch rasch durchsetzen möchte, kann das mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung tun. Allerdings darf er nicht zu lange warten, weil sonst die Dringlichkeit seines Antrags, der so genannte Verfügungsgrund, in Frage steht. Viele Gerichte gestehen dem Antragsteller nicht mehr als sechs Wochen seit Kenntnis vom Verstoß zu. Spätestens dann muss der Verfügungsantrag eingereicht worden sein. Allerdings urteilen deutsche Gerichte nach wie vor uneinheitlich. Jetzt musste das Landgericht Leipzig die Frage in einer urheberrechtlichen Auseindersetzung entscheiden.
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LG Frankfurt/Main: Domain weg - Wer haftet? |
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Bereits vor Jahren haben wir darauf hingewiesen, dass Domain-Inhaber nicht zwingend derjenige ist, der als solcher in die Registrierungsdatenbank der DENIC e.G. eingetragen ist. Maßgeblich ist allein, wer die Domain registriert hat - also Vertragspartner der Vergabestelle ist -, solange dieser die Domain nicht auf einen anderen übertragen hat. Die Daten in der Registrierungsdatenbank genießen schließlich keinen öffentlichen Glauben wie etwa ein Handels- oder Grundbuchregister. Jetzt wird das Landgericht Frankfurt/Main die Frage klären müssen, wen die DENIC e.G. als Domaininhaber akzeptieren muss.
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Gemeinschaftsmarken werden billiger |
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Anfang Mai werden die Gebühren für die Registrierung von europäischen Gemeinschaftsmarken beim Harmonisierungsamt in Alicante um 40% gesenkt. Die Gebührensenkung tritt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Statt der bisherigen zweigeteilten Gebühr für Anmeldung und Eintragung wird, wie auch beim Deutschen Patent- und Markenamt, nur noch einmal eine pauschale Gebühr anfallen - und zwar bei Anmeldung der Marke. Dadurch wird das Verfahren für die Anmelder erleichtert, weil weniger Fristen beachtet werden müssen und auch nur einmal eventuelle Bankgebühren bei Zahlungen anfallen.
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LG Düsseldorf: Buchhändler haften nicht |
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Das Landgericht Berlin hat vorgelegt, jetzt folgt das Landgericht Düsseldorf: Buchhändler haften für rechtswidrige Inhalte in Büchern, die sie vertreiben, nur sehr begrenzt. In der Sache ging es allerdings nicht um eine Urheber-, sondern um eine Persönlichkeitsrechtsverletzung wegen der Verbreitung eines Fotos. Täter soll der Buchhändler nach der Ansicht der Richter am Rhein schon deshalb nicht sein, weil es am Verschulden fehlt. Als Störer komme er zwar in Betracht, genüge dann aber seiner Prüfungspflicht, wenn er nach Information über den Verstoß unverzüglich Filter einbaut, die zuverlässig ISBN und Titel des betroffenen Werks ausfiltern. Und: Er sollte das dem Abmahner mitteilen. Tue Gutes und rede darüber!
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LG Düsseldorf: Publicité pour des agences de rencontres |
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Si une agence de rencontre fait de la publicité en parlant de «bureaux» dans differentes villes. est-ce quelle est alors obligée de louer des locaux fixes ou est-qu'il suffit de mettre à la disposition de ses clients des bureaux représentatifs et un accueil? Combien de bureau vaut « bureau »? Est-ce qu'il faut un représentant sur place 24 heures sur 24? A notre demande, le Landgericht Düsseldorf va répondre à ces questions. Une premiére décision vient d'être rendue.
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BGH: Fremde Marken als AdWords zulässig |
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Wir teilen nicht immer die Ansicht des OLG Düsseldorf. Manchmal aber schon. AdWords waren auch aus unserer Sicht immer schon lediglich Arbeitsanweisungen für den Suchmaschinenbetreiber und die Antwort auf die Frage, wo eine Werbung geschaltet werden soll. Da sich die Anweisung nicht an Internetnutzer richtet, stellt die Verwendung solcher Schlüsselwörter keine Kennzeichenrechtsverletzung dar. Der Bundesgerichtshof sieht das genau so. Im Streit um die AdWords »PCB-Pool« und »Beta Layout« hat er festgehalten, dass die Verwendung fremder Marken als AdWords keine Kennzeichenrechtsverletzung ist. Manchmal kommt es eben doch nur auf das Durchhaltevermögen an!
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LG Berlin: Buchhändler haften nicht |
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Man ist versucht zu sagen: »Endlich!«. Ein Urteil des Landgerichts Berlin (Urt. v. 14.11.08, 15 O 120/08) hilft Buchhändlern, die nichts anders tun als redlich Bücher zu verkaufen und totzdem abgemahnt werden. Weil in irgendeinem der vielen Werke, die sie vertreiben, irgendwo eine unzulässige Passage enthalten ist.
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Qualität durch Fortbildung |
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Herrn Rechtsanwalt Strömer wurde am 21. November 2008 die Befugnis verliehen, mit dem Zertifikat »Qualität durch Fortbildung« der Bundesrechtsanwaltskammer auf sich aufmerksam zu machen. Die Befugnis wird verliehen, wenn der Rechtsanwalt regelmäßige Fortbildung im materiellen Recht, im Berufsrecht einschließlich Kostenrecht und Berufshaftpflicht, im Verfahrens- oder Prozessrecht und in Betriebs-, Personal- oder Verhandlungsführung nachweist. Nähere Informationen zu den Anforderungen an die Vergabe des Zertifikats finden Sie bei Interesse auf der Seite der Bundesrechtsanwaltskammer.
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Le 16 novembre 1998, Mme. GRUBER a pris ses fonctions dévouées d'assistante juridique. Aujourd'hui, dix ans plus tard, elle fait partie du noyau dur de notre cabinet. Comme assistante du chef elle est la seule à garder une vue d'ensemble, à savoir ce qui se passe ou et quand. Elle nous rappele que le «nouveau client» au téléphone est un cheval de retour. Nous allons fêter l'anniversaire avec un bon brunch au cabinet. Quelle chance que l'anniversaire tombe sur un dimanche... Ad multos annos!
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Filesharing - Haftung des Anschlussinhabers für Dritte |
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Immer wieder betreuen wir Mandanten, von deren Internetanschlüssen aus angeblich Filme herunter geladen und/oder verbreitet wurden, und die deshalb abgemahnt werden. Dieser Vorwurf entspricht zwar meist der Wahrheit, nur bedeutet dies nicht auch zwangsläufig, dass der Anschlussinhaber selbst die Filme heruntergeladen hat. In vielen Fällen haben nämlich mehrere Personen Zugang zu einem Internetanschluss. Wer die Filme tatsächlich herunter geladen hat, lässt sich im Nachhinein nur schwer belegen. Für die rechtliche Beurteilung ist es im Prinzip egal, ob Filme, Musik oder Software herunter geladen und dadurch die Rechte des Urhebers verletzt wurden. Was aber ist dem Anschlussinhaber zu raten, der für das Verhalten anderer in Anspruch genommen wird?
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