OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.02.04, 20 U 104/03 - Kotte/Zeller

Die Verwendung von Zeichen in den Metatags einer Internetseite stellt keine markenmäßige Benutzung dar. Mit Metatags werden nicht das die Metatags verwendende Unternehmen selbst oder seine Waren oder Dienstleistungen gekennzeichnet. Auch eine wettbewerbsrechtliche Unlauterkeit kann allenfalls dann angenommen werden, wenn die Verwendung eines fremden Kennzeichens in einem Metatag in nicht unerheblichem Umfange dazu führt, dass sich der Wettbewerber bei den gängigen Suchmaschinen vor den Kennzeicheninhaber »vordrängt«. Dazu reicht die Verwendung eines Metatags als solchem nicht aus, vielmehr bedarf es zusätzlicher Mittel.

Fundstelle: MMR 2004, 319

Streitwert: 50.000 €

LG Hamburg, Urt. v. 21.02.03, 416 O 1/03 – handy.de

Top-Level-Domains kommt grundsätzlich kein Anteil an der Kennzeichnungskraft zu. Anders verhält es sich allerdings, wenn der Domain-Inhaber die Top-Level-Domain als Bestandteil seiner Unternehmensbezeichnung verwendet und diese deshalb für den Verkehr bei der Zuordnung zu seinem Unternehmen ausnahmsweise eine Rolle spielt.

OLG Hamburg, Beschl. v. 27.08.02, 3 W 78/02 - verona.tv

Der Träger eines Vornamens kann vom Inhaber einer Domain, die aus dem Vornamen besteht, dann Freigabe verlangen, wenn er unter diesem Vornamen weithin bekannt ist.

Fundstelle: CR 2002, 910

LG Düsseldorf, Urt. v. 12.06.02, 2a O 346/01 – canalgrande.de

Der Namensschutz findet dort seine Schranke, wo eine Freihaltebedürfnis des Verkehrs besteht, Namen von Orten, Flüssen usw. als geographische Bezeichnung nutzen zu können. Registrierung und Nutzung der Domain canalgrande.de zur Adressierung einer Website, auf der über den berühmten Kanal in Venedig stellt deshalb kein Bestreiten des Namensrechts des Inhabers eines gleichnamigen Restaurants dar. Das gilt auch dann, wenn mit der Domain zunächst keine Website adressiert wurde und sie erst nach Klagerhebung in dieser Weise verwendet wird (Streitwert: 40.000 €).

Fundstelle: CR 2002, 839

Streitwert: 80.000 DM (40.903,35 €)

LG Düsseldorf, Urt. v. 12.06.02, 2a 0 11/02 - versicherungsrecht.de

Wird eine streitbefangene Domain im Laufe des Rechtsstreits auf einen anderen Inhaber übertragen, erstreckt sich die Rechtskraft des Urteils auf den neuen Inhaber. Bei einem Zeitschriftentitel mit nur geringfügiger Kennzeichnungskraft (hier: »Versicherungsrecht«) reichen bereits kleine Unterschiede der Werke aus, um eine Verwechslungsgefahr auszuschließen. Wer eine Domain bislang seriös genutzt hat, handelt nicht sittenwidrig, wenn er sie anschließend einem Kennzeicheninhaber zum Verkauf anbietet.

Fundtstelle: MMR 2003, 177

Streitwert: 50.000 Euro.

OLG Hamburg, Urt. v. 02.05.02, 3 U 216/01 - siehan.de

Im Rahmen der Beurteilung der Branchennähe ist maßgeblich auf die unter der Internet-Adresse angebotenen Waren und Dienstleistungen abzustellen. Zwischen einem Versandhandel für Damenober- und Unterbekleidung und einem Internetverzeichnisdienst besteht keine Branchennähe. Es ist fraglich, ob angesichts der spezialgesetzlichen Regelung der §§ 5, 15 MarkenG, firmenrechtliche Abwehransprüche parallel auch auf § 12 BGB gestützt werden können.

Fundstelle: AfP 2002, 519

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