AG Berlin-Charlottenburg, Urt. v. 17.11.03, 236 C 105/03 – Internet-Leseforum

Die elektronische Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung durch Anbieten eines Downloads von Dateien ist analog § 15 Abs. 2 S. 1 UrhG a.F. als öffentliche Wiedergabe zu behandeln. Wenn die öffentliche Zugänglichmachung und das Einstellen von Informationen in ein Forum keinem Erwerbszweck dienen und die Teilnehmer ohne Entgelt zugelassen werden, ist die Vervielfältigung nicht zustimmungspflichtig.

LG Hamburg, Urt. v. 05.09.03, 308 O 449/03 – Thumbnails

Die verkleinerte Wiedergabe von urheberrechtlich geschützten Fotos (»Thumbnails«) ist eine unfreie Bearbeitung. Deutsches Urheberrecht findet auch dann Anwendung, wenn geschützte Inhalte, die auf einem Server im Ausland abgelegt sind, in Deutschland zugänglich gemacht werden.

LG München I, Urt. v. 01.03.02, 21 O 9997/01 - Deep-Links

Die - kostenpflichtige - Zusammenstellung einer Übersicht über von verschiedenen Medien im Internet angebotene Presseartikel nebst Einrichtung sog. Deep-Links auf den jeweiligen Text ist urheberrechtlich nicht zu beanstanden. Die Angabe der Fundstelle und Übernahme der Artikelüberschrift bzw. der ersten Zeilen des jeweiligen Beitrages stellt weder eine urheberrechtswidrige Vervielfältigung, Verbreitung oder Bearbeitung und Umgestaltung dar, noch verwirklicht die fragliche Dienstleistung eine Verletzung der Rechte des Datenbankherstellers. Das Angebot des Online-Pressespiegels erfolgt auch nicht unter wettbewerbswidriger Übernahme einer fremden Leistung.

LG Düsseldorf, Urt. v. 29.08.01, LG 12 0 143/01 - Autorensystem

Gängige Produktbeschreibungen, deren Aufbau und Darstellungsart geboten ist und auch weitgehend üblich ist, genießen keinen Urheberrchtsschutz. Das gilt auch für die Vorstellung eines Softwareprogramms mit einer sich daran anschließenden Schilderung der Anwendermöglichkeiten dieses Programms.

Streitwert: 7.500 €

LG Düsseldorf, Beschl. v. 10.08.01, 12 O 330/01 – Parkplatztreff-Datenbank

eigenesache  Bei einer im Internet veröffentlichten Sammlung von Ortsangaben die mit weiteren Informationen zu örtlichen Aktivitäten verknüpft sind, handelt es sich um eine nach § 87a Abs. 1 Satz 1 UrhG geschützte Datenbank, die gegen eine wiederholte und systematische Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe von nach Art und Umfang unwesentlichen Teilen der Datenbank durch Dritte geschützt ist, sofern diese Handlungen einer normalen Auswertung der Datenbank zuwiderlaufen oder die berechtigten Interessen des Datenbankherstellers unzumutbar beeinträchtigen.

Streitwert: 50.000 €

BGH, Urt. v. 05.07.01, I ZR 311/98 - Spiegel-CD-Rom

Hat ein Fotograf einer Zeitschrift das Recht eingeräumt, eine seiner Fotografien abzudrucken, erstreckt sich diese Nutzungsrechtseinräumung nicht auf eine später erschienene CD-ROM-Ausgabe der Jahrgangsbände der Zeitschrift.

Ist die erforderliche Zustimmung zu einer solchen CD-ROM-Ausgabe nicht eingeholt worden, kann der Fotograf mit Hilfe des Unterlassungsanspruchs gegen die ungenehmigte Verwertung seiner Werke oder Leistungen vorgehen. Dem steht nicht der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegen, auch wenn der Fotograf aufgrund vertraglicher Treuepflichten bei rechtzeitiger Anfrage verpflichtet gewesen wäre, einer Nutzung seiner Fotografien im Rahmen der CD-ROM-Ausgabe zuzustimmen.

Wird der Verletzer auf Ersatz des im Wege der Lizenzanalogie berechneten Schadens in Anspruch genommen, führt die Zahlung nicht zum Abschluss eines Lizenzvertrags und damit auch nicht zur Einräumung eines Nutzungsrechts.

Fundstelle: MMR 2002, 231

Kontakt

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