OLG Düsseldorf, Urt. v. 23.09.08, I-20 U 95/08 – »Angebot nur«

eigenesache Werden Preise im aktuellen Katalog mit »Angebot nur« unter Beifügung von Preisen gekennzeichnet, die für entsprechende Waren bereits im Katalog des Vorjahres gefordert worden sind, und das obwohl bestimmte Sitze dann im Internet sogar weit billiger angeboten werden, stellt das keine unlautere Wettbewerbshandlung nach § 3 UWG dar. Die Verwendung des Worts »nur« bringt lediglich zum Ausdruck, dass die fraglichen Angebote nach der Selbstein­schätzung des werbenden Unternehmens überhaupt - in irgendeiner Hinsicht - dem Preis nach günstig sind. Auch eine Irreführung im Sinne des § 5 Abs. 1 UWG liegt nicht vor.

Streitwert: 10.000 €

BGH, Urt. v. 11.09.08, I ZR 120/06 - Räumungsfinale

Weder aus der Regelung des § 4 Nr. 4 UWG noch aus dem Irreführungsverbot lässt sich eine Verpflichtung herleiten, eine Verkaufsförderungsmaßnahme zeitlich zu begrenzen. Auch § 4 Nr. 4 UWG verpflichtet den Gewerbetreibenden nur, auf eine bestehende zeitliche Begrenzung hinzuweisen.

Instanzen: LG Köln, Urt. v. 06.06.06, 33 O 46/06, BGH, Urt. v. 11.09.08, I ZR 120/06

LG Essen, Beschl. v. 20.08.08, 44 O 169/06 - Motor Show

eigenesache Nach übereinstimmender Erledigungserklärung ist eine Beweisaufnahme nicht mehr möglich.

Instanzen: Instanzen: LG Essen, Beschl. v. 20.08.08, 44 O 196/06; OLG Hamm, Beschl. v. 08.12.08, I-4 W 127/08, I-4 128/08

Streitwert: 30.000 €

LG Wuppertal, Urt. v. 19.08.08, 1 O 127/08 - Reiseveranstalterforum

Fordert der Antragsgegner einer ergangenen einstweiligen Verfügung den Antragsteller zum Verzicht seiner Rechte aus der einstweiligen Verfügung auf, weil die einstweilige Verfügung wegen fehlender Vollziehung aufzuheben ist, hat der Antragsgegner Anspruch auf Erstattung der ihm durch die Aufforderung enstandenen Rechtsanwaltshorare nach §§ 677, 683 Satz 1, 670 BGB.

Streitwert: 755,80 €

BGH, Urt. v. 17.07.08, I ZR 160/05 – N-Screens

Auch Kinder dürfen mit dem Sammeln von Punkten grundsätzlich zum Kauf angeregt werden, wenn es sich um Produkte handelt, die sie kennen und mit ihrem Taschengeld bezahlen können.

Instanzen: OLG Frankfurt/Main, Urt. v. 04.08.05, 6 U 224/04; LG Frankfurt/Main, Urt. v. 14.10.04, 2/03 O 35/04  

BGH, Urt. v. 17.07.08, I ZR 197/05 - FC Troschenreuth

Gibt ein Sportverein in der Rechtsform des eingetragenen Vereins auf seiner Website eine E-Mail-Adresse an, so liegt darin keine konkludente Einwilligung, gewerbliche Anfragen nach Dienstleistungen des Vereins (hier: Platzierung von Bannerwerbung auf der Website des Vereins) mittels E-Mail zu empfangen.

Instanzen: LG Kleve, Urt. v. 04.03.05; 8 O 120/04; OLG Düsseldorf, Urt. v. 04.10.05, I-20 U 64/05; BGH, Urt. v. 17.07.08, I ZR 197/05

Fundstelle: K&R 2008, 600; CR 2008, 718

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