OLG Hamm, Urt. v. 18.03.03, 4 U 14/03 - tauchschule-dortmund.de.

Die Bezeichnung »Tauchschule Dortmund« erweckt nicht nur den Eindruck, dass es sich um eine Tauchschule in Dortmund handelt, sondern dass es sich gewissermaßen um die Tauchschule in Dortmund handelt. Wird die Ortsbezeichnung zugleich mit dem Namen des Geschäftsbetriebes verknüpft, geht der Verkehr von einer überragenden Stellung des so bezeichneten Geschäftsbetriebes in der entsprechenden Branche aus. Es liegt damit eine wettbewerbsrechtlich unzulässige Spitzenstellungswerbung vor.

Instanzen: LG Dortmund, Urt. v. 24.10.02, 18 O 70/02; OLG Hamm, Urt. v. 18.03.03, 4 U 14/03

Vgl. auch: OLG Hamm, Urt. v. 19.06.08, 4 U 63/08 - anwaltskanzlei-dortmund.de

OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.02.03, I-20 U 7/03 - Jugendschutzbeauftrager.

eigenesache Ein externer Jugendschutzbeauftragter bietet typischer Weise keine Rechtsbesorgung im Sinne des Art. 1 § 1 RBerG an. Er muss daher nicht zwingend Rechtsanwalt sein.

Streitwert: 7.500 €.

OLG Oldenburg, Beschl. v. 20.01.03, 1 W 6/03 - Gewerbliche Versteigerer

Auf Internet-Auktionen ist die Preisangabenverordnung nicht anwendbar. Ein Unternehmer muss bei Internet-Auktionen auch nicht zu erkennen geben, dass er gewerblich handelt.

Streitwert: 15.000 €

LG Dortmund, Urt. v. 24.10.02, 18 O 70/02 - tauchschule-dortmund.de

Wer eine Domain verwendet, bei der der Name einer Stadt, die über einen exzellenten Ruf im Bereich des Sports verfügt, mit der Bezeichnung eines Sportbetriebs verbunden wird, schmückt sich mit fremden Federn. Die Verwendung einer solchen Domain ist als Allein- oder Spitzenstellungswerbung gemäß §§ 1, 3 UWG unzulässig.

Instanzen: LG Dortmund, Urt. v. 24.10.02, 18 O 70/02; OLG Hamm, Urt. v. 18.03.03, 4 U 14/03

LG Düsseldorf, Urt. v. 27.09.02, 38 O 92/02 - schuelerhilfe.de

eigenesache Besteht der Wortbestandteil einer Wort-/Bildmarke ausschließlich aus Angaben, die im allgemeinen Sprachgebrauch zur Bezeichnung von Dienstleistungen üblich geworden sind, kommt ihm keine die Gesamtmarke prägende Kraft zu.

Fundstelle: MMR 2003, 342

Streitwert: 50.000 €

LG Düsseldorf, Urt. v. 18.09.02, 12 O 334/02 - Jugendschutzbeauftragter

eigenesache Ein externer Jugendschutzbeauftragter nach §§ 7a GjSM, 12 Abs. 4 MDStV erbringt nicht zwingend Rechtsberatungsleistungen. Sollte er im Einzelfall allerdings doch Rechtsberatungsleistungen erbringen, verstößt er damit gegen das Rechtsberatungsgesetz, wenn er nicht zugleich Anwalt oder Notar ist.

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