OLG Dresden, Urt. v. 23.08.01, 8 U 1535/01 - Widerrufsrecht bei Internet-Kauf

Der Ausschluss des Widerrufsrechts eines Internet-Kunden für besondere Hardware-Speicher-Medien verstößt gegen § 3 Abs. 2 S. 1 FernAbsG. Eine solche Regelung in den AGB des Internet-Händlers ist daher insgesamt unwirksam.

OLG München, Urt. v. 26.07.01, 39 U 3265/01 - Anbieterkennzeichnung I

Unter den Begriff »Personenvereinigungen und -gruppen« in § 6 Nr. 2 TDG fallen auch juristische Personen. »Vertretungsberechtigt« im Sinne des § 6 Abs. 1 MDStV ist nicht gleichbedeutend mit »verantwortlich« im Sinne des § 6 Abs. 2 MDStV.

Fundstelle: CR 2002, 55

KG Berlin, Urt. v. 19.06.01, 5 U 10475/99 - berlin.de

Die öffentliche Hand handelt nicht in Wettbewerbsabsicht, wenn ein Eingriff in den Wettbewerb lediglich notwendige Begleiterscheinung der Erfüllung öffentlicher Aufgaben ist und/oder die wirtschaftliche Tätigkeit bloße Hilfstätigkeit bei der Erfüllung amtlicher Aufgaben ist. Ein Unternehmen, das im Anschluss an ein Vergabeverfahren von der öffentlichen Hand die Möglichkeit erhält, in seinem Internet-Programm Nachrichten, Informationen und/oder Televerwaltungs-Dienste der öffentlichen Hand zum Online-Abruf anzubieten, verstößt auch dann nicht gegen § 1 UWG, wenn es als einziges Unternehmen mit den amtlichen Informationen versorgt wird. Es kann insoweit dahinstehen, ob die öffentliche Hand gegen das Gleichbehandlungsgebot verstößt, solange für das Unternehmen nicht offenkundig ist, dass das staatliche Verhalten rechtswidrig ist.

OLG Nürnberg, Urt. v. 23.03.99, 3 U 3977/98 - Anwalts-Gästebuch

Das Betreiben eines Gästebuchs auf der Website eines Anwaltes ist unzulässige Werbung, da es die Möglichkeit eröffnet, anerkennende Äußerungen über die Tätigkeit des Betreibers zu verbreiten.

Streitwert: 67.500 €

OLG Köln, Urt. v. 01.06.01, 6 U 204/00 - Powershopping II

Powershopping kann unter bestimmten Umständen als übertriebenes Anlocken unlauter gem. § UWG 1 sein.

Instanzen: LG Köln, Urt. v. 10.10.00, 33 O 180/00; OLG Köln, Urt. v. 01.06.01, 6 U 204/00

Streitwert: 50.157,83 €.

BGH, Urt. v. 17.05.01, I ZR 216/99 - mitwohnzentrale.de

Die Verwendung der Domain »mitwohnzentrale.de« ohne unterscheidungskräftige Zusätze stellt eine nach § 1 UWG wettbewerbswidrige Behinderung eines Mitbewerbers dar. Ein nicht unerheblicher Teil der maßgeblichen Verkehrskreise verschafft sich den Zugang zu Websites nicht durch Suchmaschinen, sondern durch die Direkteingabe der Internet-Adresse. Dieser Wettbewerbsvorsprung ist nicht durch Leistung begründet und daher unlauter.

Instanzen: LG Hamburg, Urt. v. 21.01.98, 315 O 531/97,  OLG Hamburg, Urt. v. 13.07.99, 3 U 58/98; BGH, Urt. v. 17.05.01, I ZR 216/99

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