2.500 € Schmerzensgeld für Bildveröffentlichung

geldWer von einem Pressefotografen Fotos von sich machen lässt, weil ein Beitrag bebildert werden soll, muss sich nicht gefallen lassen, dass die Lichtbilder plötzlich in einem Pressearchiv auftauchen. Ein Mandant stellte kürzlich erschrocken fest, dass sein Foto im Internet zur Ausschmückung eines völlig anderen Beitrags verwendet wurde. Jetzt hat der Anbieter freiwillig eine Entschädigung in Höhe von 2.500 € gezahlt und die angefallenen Anwaltshonorare erstattet. Sprechen auch Sie uns bei Fragen zum oder Problemen mit dem Presserecht und Medienrecht gern an.