Bundeskartellamt zu Nutzerbewertungen im Internet

bewertungDas Bundeskartellamt hat im Mai 2019 eine Sektoruntersuchung im Bereich Nutzerbewertungen im Internet eingeleitet. Nun hat es hierzu sein Konsultationspapier veröffentlicht.

WIe lautet das Fazit der Untersuchung des Bundeskartellamts?

Das Bundeskartellamt ist im Wesentlichen zu den folgenden Erkenntnissen im Rahmens einer Untersuchung gelangt:

»Nutzerbewertungen im Internet stellen eine wichtige Informationsquelle für Verbraucher dar. Aufgrund der hohen Bedeutung von Bewertungen für die Umsätze der betroffenen Anbieter und Portale kommt es allerdings regelmäßig zu Fälschungen und Manipulationen von Bewertungen. Die von den Portalen betriebenen Bewertungssysteme können diese Probleme nicht immer wirksam bekämpfen; die Bekämpfung führt teilweise sogar selbst zu Verzerrungen. Um den Verbrauchern einen bewussten Umgang mit Nutzerbewertungen zu ermöglichen, müssen sie über damit verbundene Risiken der Täuschung informiert werden. Mit der vorliegenden Sektoruntersuchung schafft das Bundeskartellamt ein hohes Maß an Aufklärung und Transparenz zum Thema Nutzerbewertungen und gibt gleichzeitig konkrete Hinweise für Verbesserungen des Verbraucherschutzes in diesem Bereich.

Die aktuelle Diskussion über „Fake-Bewertungen“ macht deutlich, dass die Zuverlässigkeit und die Vertrauenswürdigkeit von Nutzerbewertungen als wichtiges Informations-und Wettbewerbsinstrument gefährdet sind. Die Ermittlungen des Bundeskartellamtes im Rahmen der Sektoruntersuchung haben aber gezeigt, dass die damit verbundenen Probleme vielschichtig und komplex sind und eine differenzierte Betrachtung erfordern. So weisen die von den Portalen betriebenen Bewertungssysteme unterschiedliche Defizite auf, die einzelnen Marktteilnehmer verfolgen verschiedene Interessen und die identifizierten Problemkategorien sind jeweils individuell zu bewerten.

Insbesondere auf Online-Handelsplattformens stellen verdeckte Produkttests ein Problem dar, da diese auch für aufmerksame Verbraucher nicht als solche zu erkennen sind. Häufig sind diese Bewertungen außerdem inhaltlich manipuliert, so dass der Verbraucher ggfs. viele sehr gute Bewertungen für ein eigentlich mittelmäßiges Produkt findet. Eine Ursache für das massenhafte Auftreten von Produkttest-Bewertungen ist die hohe Bedeutung der Bewertungen für Anbieter bei der gleichzeitig geringen Bereitschaft der Verbraucher, regelmäßig Bewertungen zu schreiben. Die dadurch entstehende Lücke zwischen Angebot und Nachfrage von Bewertungen sollte allerdings nicht durch verdeckte und ggfs. manipulierte Produkttest-Bewertungen geschlossen werden, sondern durch offene und unbeeinflusste Produkttest-Bewertungen, deren Zustandekommen transparent ist und die eindeutig als solche gekennzeichnet sind. Betroffene Portale können mit vertretbarem Aufwand die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass die Abgabe solcher Bewertungen auf ihrer Seite möglich ist, und sollten dies nach derzeitiger Einschätzung auch.

Die Vorab-Filterung von Bewertungen, die Portale durchführen, fokussiert sich bisher bei den meisten Portalen auf Hate Speech, Diskriminierungen und Datenschutzverstöße. Die Identifizierung von nicht authentischen oder manipulierten Bewertungen fällt dagegen deutlich zurück. Einige Ausnahmen zeigen allerdings, dass hier mit vertretbarem Aufwandaller Voraussicht nachsehr viel mehr möglich wäre. Insbesondere die hier vor allem betroffenen Portale im Bereich von Dienstleistungen z.B. durch Hotels oder Ärzte können und sollten daherbei vorläufiger Betrachtungeine spezifisch auf diese Missstände ausgerichtete Vorab-Überwachung von Bewertungen vornehmen.

In einigen Bereichen hat das Bundeskartellamt festgestellt, dass viel mehr positive als negative Bewertungen dargestellt werden, entweder weil die Abgabe negativer Bewertungen erschwert wird oder weil im Verlauf des Filterprozesses und der nachträglichen Kontrolle aufgrund von Beschwerden systematisch mehr negative als positive Bewertungen gelöscht werden. Auch hier können und sollten Portale nach Auffassung des Bundeskartellamts darauf achten, dass solche Verzerrungen möglichst vermieden oder zumindest die Verbraucher darüber aufgeklärt werden.

In einem Fall hat sich bei den Ermittlungen ergeben, dass ein Portal zwar für einige Produkte Bewertungen und eine zusammenfassende Darstellung anzeigt, tatsächlich aber gar kein Bewertungssystem betreibt, da bereits die Abgabe von Bewertungen auf dem Portal nicht möglich ist und die Bewertungen anscheinend auch nicht von anderen Websites stammen.Solche möglicherweise in Gänze fiktiven Bewertungssysteme lassen sich prima facie nicht aufrechterhalten.

Die Sektoruntersuchung hat einige Missstände bei Nutzerbewertungen aufgedeckt. Da das Bundeskartellamt im Verbraucherschutz zwar über Aufklärungs-, nicht aber über Durchsetzungsbefugnisse verfügt, müssen diese von den Marktteilnehmern selbst oder über den Zivilrechtsweg behoben werden. Insbesondere die Portale als die Betreiber der Bewertungssysteme hätten die Möglichkeit, durch Anpassungen ihrer Bewertungssysteme einige der dargestellten Missstände zu beheben oder zumindest zu mildern, um das Vertrauen der Verbraucher in Nutzerbewertungen auch dauerhaft zu erhalten. Darüber hinaus sind private Akteure und Verbraucherschutzorganisationen gefragt, ein rechtskonformes Verhalten der Marktteilnehmer einzufordern, soweit sie dazu trotzihrer begrenzten Nachweismöglichkeiten in der Lage sind. Im Rahmen von Rechtstreitigkeiten sollte dabei auch auf eine klarere und stärkere Verantwortlichkeit von Portalen für die auf ihren Webseiten begangenen Verbraucherverstöße geachtet werden.«

Quelle: Volltext des Konsultationspapiers des Bundeskartellamts