Corona-Überbrückungshilfe

Kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie stark einschränken mussten und dadurch einen Umsatzrückgang von mindestens 60 % erlitten haben, können über die Corona-Soforthilfe hinaus für die Monate Juni bis August 2020 weitere Liquiditätshilfen erhalten. Die Überbrückungshilfe ist ein wesentlicher Bestandteil des Konjunkturpakets, das die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat, damit Deutschland schnell und mit voller Kraft aus der Krise kommt.

Leider können Betroffene den für den Zuschuss erforderlichen Antrag nicht selbst stellen. Sie benötigen dazu zwingend Unterstützung durch einen rechtsanwalt, einen Steuerberater, einen Wirtschaftsprüfer older eine veridigte Buchprüfer.

Wir helfen Ihnen gerne. Bitte beachten Sie, dass die Antragsfrist am 30. September 2020 abläuft!