Eva N. Dzepina / Dezember 2009
Uns erreicht soeben die Nachricht des DPMA, dass die Wartezeit in Anmeldeverfahren, in denen eine Beschlussfassung des Amtes zu erfolgen hat, derzeit ca. zwölf Monate ab letzter Rückäußerung des Anmelders bzw. seines Vertreters beträgt. Im Klartext: Wenn man sich mit dem Amt um die Eintragungsfähigkeit seiner Marke streiten muss, darf man sich ruhig auf eine längere Wartezeit einstellen.
Andererseits beobachten wir auch in letzter Zeit, dass »unproblematische« Marken, insbesondere Wort-/Bild- und Bildmarken, schon nach sehr kurzer Zeit eingetragen werden - nämlich sogar innerhalb von weniger als zwei Monaten seit Anmeldung. Voraussetzung ist natürlich, dass auch die Anmeldegebühr umgehend, am besten schon per Einzugsermächtigung bei der Anmeldung, gezahlt wird.