Software kann auch im Internet gekauft werden. Häufig werden die Programme dort auch nur zum Download angeboten, ohne dass ein Erwerb von Datenträgern und Handbuch möglich ist. Aber darf dann in diesem Fall mit Verkaufsverpackungen geworben werden? Die Frage wird das Landgericht Düsseldorf zu klären haben. Eine einstweilige Verfügung, die ein solches Angebot verbietet, ist inzwischen ergangen.