OLG Düsseldorf: Mogelei bei Kundenbewertungen

olg duesseldorfWer mit »garantiert echten Kundenmeinungen« wirbt, der darf neutrale oder negative Bewertungen nicht anders behandeln als positive Beurteilungen. In einem vom Oberlandesgericht Düsseldorf bereits im Februar 2013 entschiedenen Fall (Urt. v. 19.02.13, I-20 U 55/12) wurden nur positive Bewertungen sofort veröffentlicht, andere dagegen zunächst einmal zurückgehalten und geprüft. Das ist nach Ansicht der Richter am Rhein unlauter und damit verboten.