OLG Naumburg: Provider haftet für E-Mail-Ausfall

justiziaEin Provider muss unter Umständen für den gesamten Schaden aufkommen, der einem Kunden dadurch ensteht, dass er seinen E-Mail-Account vorübergehend nicht nutzen kann. In einem vom OLG Naumburg im Sommer 2013 entschiedenen Fall (Urt. v. 11.07.13, 2 U 4/13) platzte ein Vertrag, weil dem Kunden aus technischen Gründen eine E-Mail nicht rechtzeitig zugestellt werden oklnnte. Der Provider musste daraufhin fast 6.000 € Schadensersatz leisten.