Wieder einmal wurde heute ein Verfahren gegen einen Cyber-Stalker, das wir für eine Mandantin eingeleitet haben, sang- und klanglos eingestellt. Und das, bevor die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungstätigkeit überhaupt richtig aufgenommen hat. Obwohl der Staatsanwaltschaft der mutmaßliche Täter sogar mit Name und Adresse benannt und auf dem silbernen Tablett präsentiert worden war. Der Strafanzeige lag zu Grunde, dass eine Mandantin im Internet gegenüber Bekannten, Freunden und Familienmitgliedern nicht nur verleumdet und beleidigt wurde, sondern dass auch Nacktfotos beliebig verteilt wurden. Aus unserer Sicht eigentlich klar ein Fall, vor dem § 238 StGB die Opfer schützen soll.
Anders sieht das die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Köln. Ein Tatverdacht hinsichtlich einer Nachstellung bestehe nicht. Denn schließlich reiche es nicht aus, dass die Bedrohung mit »gravierenden psychischen Folgen wie Furcht, Depression oder Angespanntheit« verbunden ist. Und auch virtuelle Beleidigungen, § 185 StGB, interessierten die Staatsanwaltschaft nicht weiter. An der »Aufklärung und Aburteilung« solcher Taten habe »die Öffentlichkeit kein Interesse«. Ist das wirklich so?
Wenn ja, fragen wir uns nun wirklich, warum eigentlich seinerzeit Hals über Kopf mal wieder eine neue Strafvorschrift geschaffen wurde, eben jener § 238 StGB, der »Stalking-Paragraph«. Danach soll Stalken, wer »einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich ... unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten ... Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen«. Ach ja: Natürlich muss dadurch die Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt worden sein.
Hallo? Wenn Nacktfotos im Internet verbreitet werden, ich laufend angesprochen werde, weil irgendwelche Kerle getürkte Profile in Porno-Communities gesehen haben und mir per SMS, Telefon und E-Mail angedroht wird, man werde die Fotos auch an beliebige Dritte weitergeben: Dann soll das keine »schwerwiegende Beeinträchtigung« sein? Daran soll die Öffentlichkeit kein Interesse haben, sodass ich gefälligst selbst schauen soll, wie ich auf eigenes Kostenrisiko auf dem Privatklageweg klar komme?
Kann mal jemand schnell dafür sorgen, dass die Staatsanwaltschaften mehr Geld für ihre Ermittlungsarbeit bekommen?