Haftung der Buchhändler

lg hamburgHändler, die im Internet oder im Ladenlokal fremde Waren anbieten, haften grundsätzlich ebenso auf Unterlassung, wie die Hersteller solcher Waren. Verletzt etwa der Inhalt eines Buchs fremde Urheberrechte, kann auch der Buchhändler als Täter auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.

Charms for sale: Abmahnungen durch Thomas Sabo

thomassaboDie Thomas Sabo GmbH & Co. KG, einer der größten deutschen Lifestyle-Schmuck-Anbieter, geht derzeit wieder sehr aktiv gegen Händler vor, die im Internet Charms verkaufen. Der Vorwurf: Die Händler sollen deutsche und internationale Geschmacksmuster und Marken der Thomas Sabo GmbH & Co. KG verletzt haben.

 

 

LG Düsseldorf: Kein Inlandsbezug bei niederländischen Websites

lg duesseldorfDas Landgericht Düsseldorf hat in einer Entscheidung aus dem Juni 2013 festgehalten, dass es für das Vorgehen gegen die Darstellung eines deutschen Immobilienmaklers auf einer niederländischen Internetseite als Sträfling international nicht zuständig sei. Es fehle am notwendigen Inlandsbezug. Das überrascht deshalb, weil es nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bei Rechtsverletzungen in Europa ausreicht, dass der Betroffene in Deutschland ansässig ist.

LG Berlin: Unerlaubte Rechtsberatung in Internet-Foren

lg berlinDas Landgericht Berlin hat auf Betreiben einer Rechtsanwaltskanzlei gegen den Betreiber eines Forums im April 2013 eine einstweilige Verfügung erlassen, die ihm untersagt, Beiträge zu veröffentlichen, in denen rechtlich beraten wird. Tatsächlich gibt es solche unentgeltlichen Hilfestellungen schon, seitdem es das Internet gibt. Auch in Mailboxnetzen haben User Ende der 1980er Jahre bereits Rechtsfragen gestellt, die dann von anderen Nutzern mehr oder minder kompetent beantwortet wurden.

Haftet Google für Persönlichkeitsrechtsverletzungen?

snippetWenn böse Zungen im Internet unwahre Tatsachenbehauptungen aufstellen und Schmähkritik verbreiten, ist das schlimm genug. Viel schlimmer für den Betroffenen ist es aber, dass solche Beiträge gefunden werden, weil sie bei der bloßen Eingabe seines Namens des Betroffenen bei Google an prominenter Stelle angezeigt werden. Regelmäßig kann der Autor des Beitrags nicht ermittelt werden, weil er anonym auftritt. Auch eine Inanspruchnahme des Betreibers der Seite, auf der die unzulässigen Inhalte veröffentlicht werden, scheitert oft, weil der im außereuropäischen Ausland sitzt. Es liegt daher nahe, den Suchmaschinenbetreiber in die Pflicht zu nehmen.

Abmahnung DGVO GmbH & Co. KG / Reimertshofer GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft

abmahnungDie DGVO Deutsche Gesellschaft für Versicherungsoptimierung mbH & Co. KG, München, lässt durch die Reimertshofer GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft abmahnen. Betroffen sind Unternehmer, die angeblich E-Mail-Werbung verschicken, ohne zuvor das Einverständnis des Empfängers eingeholt zu haben. Ob die Abmahnung berechtigt ist, lässst sich natürlich nur im Rahmen der Analyse des betroffenen Einzelfalls beurteilen. Grundsätzlich verstößt der Versand unerwünschter Werbe-E-Mails allerdings tatsächlich gegen §§ 823 Abs. 1 BGB, 7 UWG.

Kontakt

Rechtsanwaltskanzlei Strömer
Duisburger Straße 9
40477 Düsseldorf

Telefon:   +49 211 164581-00
Telefax:   +49 211 164581-01
E-Mail:    anwalt@stroemer.de