Die bisher noch ungeklärte Frage, ob und inwieweit Inhaber von Internetanschlüssen für mögliche Rechtsverletzungen von Angehörigen oder Mitbewohnern haften, wird demnächst den Bundesgerichtshof beschäftigen. Das Bundesverfassungsgericht hat ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln aufgehoben, das darin von der Ansicht anderer Obergerichte abwich und dennoch die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen hat. Das wäre hier wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache aber erforderlich gewesen.