Wenn Unternehmer sich entscheiden, ihre Waren im Internet über affiliates zu vermarkten, müssen sie damit leben, dass ihre Vertriebspartner zur Steigerung ihrer Provisionsansprüche auch schon einmal über die Stränge schlagen. Die Rechtsprechung lässt die merchants für ein solches Fehlverhalten haften. Schließlich liege es ja in der Hand des Unternehmens, die Partner sorgfältig auszusuchen. Aber wie verhält es sich umgekehrt, wenn der Unternehmer dem affiliate Texte oder Bilder zur Verfügung stellt, die nicht gesetzeskonform sind? Das Landgericht Düsseldorf und das Landgericht Stuttgart haben jetzt zugunsten der affiliates entschieden.