Das Landgericht München I hat heute in einem einstweiligen Verfügungsverfahren das Vorhaben eines britischen Verlegers, Hitlers »Mein Kampf« in Deutschland zu verbreiten, vorerst gestoppt. Zur Begründung verweist das Gericht darauf, dass die geplante Publikation nicht vom Zitatrecht gedeckt ist. Außerdem sieht die Kammer keine Anhaltspunkte dafür, dass der Freistaat Bayern aus verfassungsrechtlichen Gründen gehindert wäre, den urheberrechtlichen Verbotsanspruch gegen die Antragsgegner durchzusetzen