Der Europäische Gerichtshof hat am 12. Juli 2011 über die Verantwortlichkeit der Betreiber von Internet-Handelsplattformen für Markenrechtsverletzungen durch Nutzer entschieden. Im konkreten Fall ging es um die Haftung von eBay, die bejaht wurde, wenn Angebote mit Markenrechtsverstößen aktiv beworben werden oder eBay nach den Umständen eine Rechtsverletzung hätte erkennen müssen und dennoch nicht unverzüglich gegen entsprechende Verkaufsangebote vorgeht.