Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat Rechtsanwälten im Allgemeinen und einer Kanzlei im Besonderen systematischen Betrug zulasten der Staatskasse bei großen Wirtschaftsverfahren vorgeworfen (Beschl. v. 10.05.11, I-2 W 15/11 - Du sollst nicht lügen! II). Anwaltskanzleien neigten dazu, Streitwerte bei solchen Verfahren inzwischen »beinahe regelmäßig« zu niedrig anzusetzen, um ihren Mandanten Gerichtsgebühren zu sparen. Die Anwaltschaft reagierte inzwischen und wies die Anschuldigung entschieden und nicht minder entrüstet zurück.
Der Europäische Gerichtshof hat am 12. Juli 2011 über die Verantwortlichkeit der Betreiber von Internet-Handelsplattformen für Markenrechtsverletzungen durch Nutzer entschieden. Im konkreten Fall ging es um die Haftung von eBay, die bejaht wurde, wenn Angebote mit Markenrechtsverstößen aktiv beworben werden oder eBay nach den Umständen eine Rechtsverletzung hätte erkennen müssen und dennoch nicht unverzüglich gegen entsprechende Verkaufsangebote vorgeht.
Ohne die ausdrückliche Zustimmung des Domain-Inhabers kann ein Domain-Registrierungsvertrag nicht gekündigt werden. Der bisher von der DENIC e.G. geübten Praxis, nach der ein Schweigen des alten Providers auf einen Providerwechselantrag als Zustimmung gewertet wurde, hat das Oberlandesgericht Frankurt am Main in seiner Entscheidung vom 9. Juni 2011 eine Absage erteilt.
Das Landgericht Köln hat der Westdeutschen Lotterie GmbH einem Bericht der Westdeutschen Zeitung zufolge auf Antrag eines auf Malta ansässigen privaten Mitbewerbers per einstweiliger Verfügung (Az. 81 O 18/11)untersagt, Lottoscheine und Rubbellose an Empfänger von Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (Hartz-IV) und andere einkommensschwache Bürger zu verkaufen. Gestützt wurde der Antrag offenbar auf ein erkennbares Missverhältnis zwischen Glücksspielrisiko und Einkommen. Wie das mit empfindlichen Ordnungsgeldern für jeden Verstoß einer Zuwiderhandlung bewehrte Verbot eingehalten werden soll, bleibt offen. Da die Annahmestellen sich kaum eine Gehaltsbescheinigung vorlegen lassen werden, dürfte die Verfügung einem Verkaufsverbot gleichkommen.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat sich in der mündlichen Verhandlung vom 22. Februar 2011 mit der Frage befasst, ob auch eine bloße »Baustellenseite« eine Anbieterkennzeichnung benötigt. Dabei hat der Senat zu verstehen gegeben, dass er an seiner bereits in einem unveröffentlichten Beschluss vom 16. Juli 2009 (20 W 60/09) geäußerten Ansicht festhalten möchte.
Das Geschäftsmodell der Euroweb Internet GmbH gerät zunehmend ins Wanken. Das Unternehmen hat in der Vergangenheit mit einer Vielzahl meist kleinerer Gewerbetreibender und Freiberufler »Internet-System-Verträge« mit einer mehrjährigen Laufzeit abgeschlossen. Bestandteil der versprochenen Leistungen war die Beratung und Zusammenstellung einer Webdokumentation, die Gestaltung und Programmierung einer individuellen lnternetpräsenz sowie das Hosting von Webseiten und Mailboxen. Viele Kunden reuten später den Vertragsschluss, weil sie die angebotenen Leistungen entweder nicht benötigten oder für überteuert hielten.