Herrn Rechtsanwalt Grootz wurde am 6. Oktober 2010 aufgrund der nachgewiesenen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz zu führen. Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz sind vor allem im Marken-, Patent-, Wettbewerbs- und Urheberrecht tätig. Ihre Kenntnisse müssen Fachanwälte durch mindestens 120 Stunden theoretische Ausbildung und drei Klausuren unter Beweis stellen und anschließend durch laufende Fortbildung nachweisen. Wir gratulieren!