Fachanwalt für Informationstechnologierecht

fachanwaltsurkunde riHerrn Rechtsanwalt Irmscher wurde am 10. September 2014 aufgrund der nachgewiesenen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) zu führen. Fachanwälte für IT-Recht sind vor allem bei der Gestaltung von IT-Verträgen, im Datenschutzrecht, bei Fragen zum E-Commerce oder im Domainrecht aktiv. Ihre Kenntnisse müssen Fachanwälte durch mindestens 120 Stunden theoretische Ausbildung und drei Klausuren unter Beweis stellen und anschließend durch laufende Fortbildung nachweisen. Wir gratulieren!