Immer wieder betreuen wir Mandanten, von deren Internetanschlüssen aus angeblich Filme herunter geladen und/oder verbreitet wurden, und die deshalb abgemahnt werden. Dieser Vorwurf entspricht zwar meist der Wahrheit, nur bedeutet dies nicht auch zwangsläufig, dass der Anschlussinhaber selbst die Filme heruntergeladen hat. In vielen Fällen haben nämlich mehrere Personen Zugang zu einem Internetanschluss. Wer die Filme tatsächlich herunter geladen hat, lässt sich im Nachhinein nur schwer belegen. Für die rechtliche Beurteilung ist es im Prinzip egal, ob Filme, Musik oder Software herunter geladen und dadurch die Rechte des Urhebers verletzt wurden. Was aber ist dem Anschlussinhaber zu raten, der für das Verhalten anderer in Anspruch genommen wird?