Filesharing - Haftung des Anschlussinhabers für Dritte

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Immer wieder betreuen wir Mandanten, von deren Internetanschlüssen aus angeblich Filme herunter geladen und/oder verbreitet wurden, und die deshalb abgemahnt werden. Dieser Vorwurf entspricht zwar meist der Wahrheit, nur bedeutet dies nicht auch zwangsläufig, dass der Anschlussinhaber selbst die Filme heruntergeladen hat. In vielen Fällen haben nämlich mehrere Personen Zugang zu einem Internetanschluss. Wer die Filme tatsächlich herunter geladen hat, lässt sich im Nachhinein nur schwer belegen. Für die rechtliche Beurteilung ist es im Prinzip egal, ob Filme, Musik oder Software herunter geladen und dadurch die Rechte des Urhebers verletzt wurden. Was aber ist dem Anschlussinhaber zu raten, der  für das Verhalten anderer in Anspruch genommen wird?

 

Farbe Rapsgelb als Marke eingetragen

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rapsgelbAm 21. Oktober 2008 hat das Deutsche Patent- und Markenamt die Farbe »rapsgelb RAL 1021« zugunsten der DeTeMedien Deutsche Telekom Medien GmbH eingetragen. Die Marke 30469244.1 ist geschützt unter anderem für gedruckte Branchentelefonbücher und Branchenverzeichnisse  . Bei der Eintragung der Marke scheint dem Patentamt allerdings ein Fehler unterlaufen zu sein.

LG Düsseldorf: Download mit Verkaufsverpackung

downloadSoftware kann auch im Internet gekauft werden. Häufig werden die Programme dort auch nur zum Download angeboten, ohne dass ein Erwerb von Datenträgern und Handbuch möglich ist. Aber darf dann in diesem Fall mit Verkaufsverpackungen geworben werden? Die Frage wird das Landgericht Düsseldorf zu klären haben. Eine einstweilige Verfügung, die ein solches Angebot verbietet, ist inzwischen ergangen.

Cour de Cassation: Anwendung französischen Strafrechts bei Websites

cdcDie Cour de Cassation hat ein Urteil der Cour d’Appel von Paris aufgehoben, die entschieden hatte, dass französisches Strafrecht grundsätzlich Anwendung findet, wenn eine Urheberrechtsverletzung über eine ausländische Website vermittelt wird, solange diese nur in Frankreich abgerufen werden kann. In ihrem Urteil vom 9. September 2008 hält die Cour de Cassation fest, dass das Ausgangsgericht seine Entscheidung vom 25. September 2007 nicht hinreichend begründet habe. Es sei immer zu prüfen, ob die Website eine hinreichend enge Beziehung zu Frankreich und zu französischen Internetnutzern aufweist. Bei der Online-Ausgabe einer italienischen Zeitung, die ausschließlich in italienischer Sprache veröffentlicht wird, fehle es an einer solchen Beziehung.

LG Hamburg: Domainparking

parkverbotDomains, die vorübergehend nicht zu anderen Zwecken benötigt werden, werden häufig »geparkt«. Sie adressieren dann eine Seite, auf der sich eine Vielzahl von mehr oder minder treffenden Links zu Drittangeboten finden. Wird die Seite aufgerufen oder folgt ein Internetnutzer gar einem der Links, wird der Domaininhaber dafür bezahlt.

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