Die Cour de Cassation hat ein Urteil der Cour d’Appel von Paris aufgehoben, die entschieden hatte, dass französisches Strafrecht grundsätzlich Anwendung findet, wenn eine Urheberrechtsverletzung über eine ausländische Website vermittelt wird, solange diese nur in Frankreich abgerufen werden kann. In ihrem Urteil vom 9. September 2008 hält die Cour de Cassation fest, dass das Ausgangsgericht seine Entscheidung vom 25. September 2007 nicht hinreichend begründet habe. Es sei immer zu prüfen, ob die Website eine hinreichend enge Beziehung zu Frankreich und zu französischen Internetnutzern aufweist. Bei der Online-Ausgabe einer italienischen Zeitung, die ausschließlich in italienischer Sprache veröffentlicht wird, fehle es an einer solchen Beziehung.