OLG Düsseldorf: Mogelei bei Kundenbewertungen

olg duesseldorfWer mit »garantiert echten Kundenmeinungen« wirbt, der darf neutrale oder negative Bewertungen nicht anders behandeln als positive Beurteilungen. In einem vom Oberlandesgericht Düsseldorf bereits im Februar 2013 entschiedenen Fall (Urt. v. 19.02.13, I-20 U 55/12) wurden nur positive Bewertungen sofort veröffentlicht, andere dagegen zunächst einmal zurückgehalten und geprüft. Das ist nach Ansicht der Richter am Rhein unlauter und damit verboten.

OLG Hamm: Domaininhaber haftet erst ab Kenntnis von Verstößen

olg hammVor dem Oberlandesgericht Hamm (Urt. v. 17.12.13, I-4 U 100/13) haben wir einen Mandanten erfolgreich gegen die Inanspruchnahme als Domaininhaber für wettbewerbsrechtliche Verstöße des Websitebetreibers verteidigt. Zu klären war die Frage, ob und inwieweit ein Domaininhaber, der die Domain als Webhostingprovider lediglich einem Dritten zu geschäftlichen Zwecken zur Verfügung stellt, für von diesem Dritten begangene wettbewerbsrechtlichen Verstöße haftet.

 

OLG Naumburg: Provider haftet für E-Mail-Ausfall

justiziaEin Provider muss unter Umständen für den gesamten Schaden aufkommen, der einem Kunden dadurch ensteht, dass er seinen E-Mail-Account vorübergehend nicht nutzen kann. In einem vom OLG Naumburg im Sommer 2013 entschiedenen Fall (Urt. v. 11.07.13, 2 U 4/13) platzte ein Vertrag, weil dem Kunden aus technischen Gründen eine E-Mail nicht rechtzeitig zugestellt werden oklnnte. Der Provider musste daraufhin fast 6.000 € Schadensersatz leisten.

Haftung der Buchhändler

lg hamburgHändler, die im Internet oder im Ladenlokal fremde Waren anbieten, haften grundsätzlich ebenso auf Unterlassung, wie die Hersteller solcher Waren. Verletzt etwa der Inhalt eines Buchs fremde Urheberrechte, kann auch der Buchhändler als Täter auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.

Charms for sale: Abmahnungen durch Thomas Sabo

thomassaboDie Thomas Sabo GmbH & Co. KG, einer der größten deutschen Lifestyle-Schmuck-Anbieter, geht derzeit wieder sehr aktiv gegen Händler vor, die im Internet Charms verkaufen. Der Vorwurf: Die Händler sollen deutsche und internationale Geschmacksmuster und Marken der Thomas Sabo GmbH & Co. KG verletzt haben.

 

 

LG Düsseldorf: Kein Inlandsbezug bei niederländischen Websites

lg duesseldorfDas Landgericht Düsseldorf hat in einer Entscheidung aus dem Juni 2013 festgehalten, dass es für das Vorgehen gegen die Darstellung eines deutschen Immobilienmaklers auf einer niederländischen Internetseite als Sträfling international nicht zuständig sei. Es fehle am notwendigen Inlandsbezug. Das überrascht deshalb, weil es nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bei Rechtsverletzungen in Europa ausreicht, dass der Betroffene in Deutschland ansässig ist.

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