Bundesgerichtshof: Bisherige DENIC-Praxis beim Providerwechsel unzulässig

bgh urteilDer Bundesgerichthof hat mit Urteil vom 25. Oktober 2012 die jahrelang geübte Praxis, einen Providerwechsel zu fingieren, wenn der alte Provider dem Antrag des neuen Providers nicht innerhalb einer vorgegebenen Zeit widerspricht, für unzulässig erklärt. Die Entscheidungsgründe liegen seit heute vor. Danach wurden viele Internet-Domains in der Vergangenheit jahrelang falsch übertragen. Schweigen bedeutet nicht Zustimmung.

Bundesgerichtshof zur Haftung von Eltern für illegales Filesharing ihrer minderjährigen Kinder

bghDer Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 15. November 2012 entschieden, dass Eltern für Urheberrechtsverletzungen ihrer minderjährigen Kinder in Internet-Tauschbörsen nicht haften, wenn Sie die Kinder zuvor über das Verbot der rechtswidrigen Teilnahme an diesen belehrt haben. Anders als zuvor das Land- sowie das Oberlandesgericht Köln hält der BGH keine grundsätzliche Überwachung der Internetnutzung oder des Computers der Kinder für erforderlich. Eine anderslautende Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln wurde deshalb heute aufgehoben und die Klage von verschiedenen Rechteinhabern abgewiesen. Im Übrigen sei auch die Einschränkung oder Sperrung des Internetzugangs grundsätzlich nicht erforderlich. Solche Maßnahmen verlangen die Karlsruher Richter erst dann, wenn die Eltern konkrete Anhaltspunkte für die rechtsverletzende Nutzung von Internetanschlüssen haben.

Bislang wurden die Urteilsgründe noch nicht veröffentlicht. Sobald das geschehen ist, werden wir uns mit den Auswirkungen der Entscheidung hier auseinandersetzen.

2.500 € Schmerzensgeld für Bildveröffentlichung

geldWer von einem Pressefotografen Fotos von sich machen lässt, weil ein Beitrag bebildert werden soll, muss sich nicht gefallen lassen, dass die Lichtbilder plötzlich in einem Pressearchiv auftauchen. Ein Mandant stellte kürzlich erschrocken fest, dass sein Foto im Internet zur Ausschmückung eines völlig anderen Beitrags verwendet wurde. Jetzt hat der Anbieter freiwillig eine Entschädigung in Höhe von 2.500 € gezahlt und die angefallenen Anwaltshonorare erstattet. Sprechen auch Sie uns bei Fragen zum oder Problemen mit dem Presserecht und Medienrecht gern an.

 

Bundesgebietsgericht zum virtuellen Hausverbot

bundesgebietsgerichtDas Bundesgebietsgericht hat in einer erst heute bekannt gewordenen Entscheidung aus dem April 2012 ein Urteil des Oberlandesgerichts Kleinhaus aus dem Jahr 2007 bestätigt (BGebG, Urt. v. 01.04.12, XX ZR 111/12). Die Vorinstanz hatte unter Berufung auf eine Entscheidung des Landgerichts Wattenscheid festgehalten, dass der Betreiber einer Website bestimmten Personen ein virtuelles Hausverbot erteilen darf. Unzureichend sei es hierfür allerdings, pauschal allen »Juristen« den Zutritt zu verwehren. Geklagt hatte ein Webdesigner, der wegen einer Urheberrechtsverletzung abgemahnt worden war, obwohl er zuvor »Juristen« den Besuch seiner Seiten ausdrücklich verboten hatte.

LG Düsseldorf: Rechtsschutzversicherungen und Unterlassungsansprüche

lg duesseldorfMüssen Rechtsschutzversicherungen für die Kosten aufkommen, die einem Betroffenen entstehen, wenn er sich gegen ehrverletzende Beiträge in einem Diskussionsforum zur Wehr setzen möchte? Wir klären die Frage derzeit für einen Mandanten, der wegen solcher Beiträge klagt. Die Rechtsschutzversicherung hat eine Deckungszusage verweigert, weil sie auf dem Standpunkt steht, nach den einschlägigen Versicherungsbedingungen (ARB 2010) habe sie zwar für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüche  aufzukommen, nicht aber dann, wenn Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden.

BGH stoppt Branchenbuchabzocke

bghDer Bundesgerichtshof hat mit Entscheidung vom 26. Juli 2012 klargestellt, dass Entgeltklauseln, die drucktechnisch so unauffällig in Formulare für sogenannte Grundeinträge in Branchenbüchern eingearbeitet werden, dass der Interessent mit deren Vorhandensein nicht rechnet, unwirksam sind. Damit wird der insbesondere der Abzocke durch irreführende Schreiben an Gewerbetreibende ein weiterer Riegel vorgeschoben.

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