Wieder einmal wurde heute ein Verfahren gegen einen Cyber-Stalker, das wir für eine Mandantin eingeleitet haben, sang- und klanglos eingestellt. Und das, bevor die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungstätigkeit überhaupt richtig aufgenommen hat. Obwohl der Staatsanwaltschaft der mutmaßliche Täter sogar mit Name und Adresse benannt und auf dem silbernen Tablett präsentiert worden war. Der Strafanzeige lag zu Grunde, dass eine Mandantin im Internet gegenüber Bekannten, Freunden und Familienmitgliedern nicht nur verleumdet und beleidigt wurde, sondern dass auch Nacktfotos beliebig verteilt wurden. Aus unserer Sicht eigentlich klar ein Fall, vor dem § 238 StGB die Opfer schützen soll.