Das Landgericht Berlin setzt sich derzeit mit der Frage auseinander, ob und gegebenfalls unter welchen Umständen ein Arzt ausnahmsweise umsonst beraten oder sogar untersuchen darf. Ein Berliner Hautarzt bot im Rahmen einer von seinem Berufsverband und anderen nationalen und internationalen Organsitionen unterstützten Aufklärungswoche im Internet ein kostenloses Hautkrebs-Screening nebst Beratung und Dokumentation an. Ein Berufskollege sah darin einen Verstoß gegen die Berufsordnung, die das unlautere Unterschreiten der in der Gebührenordnung festgelegten Gebühren verbietet.