LG Berlin: Dürfen Ärzte umsonst behandeln?

lg_berlin_littenstrasseDas Landgericht Berlin setzt sich derzeit mit der Frage auseinander, ob und gegebenfalls unter welchen Umständen ein Arzt ausnahmsweise umsonst beraten oder sogar untersuchen darf. Ein Berliner Hautarzt bot im Rahmen einer von seinem Berufsverband und anderen nationalen und internationalen Organsitionen unterstützten Aufklärungswoche im Internet ein kostenloses Hautkrebs-Screening nebst Beratung und Dokumentation an. Ein Berufskollege sah darin einen Verstoß gegen die Berufsordnung, die das unlautere Unterschreiten der in der Gebührenordnung festgelegten Gebühren verbietet.

LG Frankfurt/Main: Domainfreigabe ohne Rückfrage beim Inhaber?

justiziaWenn Internet-Domains ihren Inhaber wechseln sollen, geht dem Inhaber- oft ein Providerwechsel voraus. In der Praxis werden in solchen Fällen Adressen in der Weise übertragen, dass der neue Provider die Domain vom alten Provider übernimmt und anschließend selbst die Eintragung in der DENIC-Datenbank dahingehend ändert, dass der neue Inhaber eingetragen wird. Meist funktioniert so eine Domain-Übertragung auch. Manchmal gehen dabei aber Domains auch für immer verloren. Und das hängt auch damit zusammen, dass es nach den Regeln der DENIC e.G. als Zustimmung gewertet wird, wenn der alte Provider auf eine Anfrage zum Providerwechsel nicht rechtzeitig antwortet. Schweigen wird also als Zustimmung gewertet. Die Domain ist dann weg, ohne dass der Domain-Inhaber überhaupt von einem Providerwechsel oder gar einer Kündigung erfährt.

EuGH: Ebay haftet für Google-Adwords

eugh3Der Europäische Gerichtshof hat sich am 23. März 2010 zu der Frage geäußert, ob der Einsatz fremder Marken als AdWords bei Google eine Markenrechtsverletzung darstellt. Die Entscheidung (EuGH, Urt. v. 23.03.10, C-236 bis C-238/08) erging auf Antrag mehrerer französischer Markeninhaber, die in der Verwendung solcher AdWords eine Verletzung ihrer Markenrechte durch den Suchmaschinenanbieter sahen.

Gut Ding will Weile haben – Aktuelle Wartezeiten beim DPMA

Eva N. Dzepina / Dezember 2009

markeUns erreicht soeben die Nachricht des DPMA, dass die Wartezeit in Anmeldeverfahren, in denen eine Beschlussfassung des Amtes zu erfolgen hat, derzeit ca. zwölf Monate ab letzter Rückäußerung des Anmelders bzw. seines Vertreters beträgt. Im Klartext: Wenn man sich mit dem Amt um die Eintragungsfähigkeit seiner Marke streiten muss, darf man sich ruhig auf eine längere Wartezeit einstellen.

 

Zum Rennen auf die Kurzdomains…

Eva. N. Dzepina / Oktober 2009

briefkastenIm Kampf um die Kurzdomains gab es auch glückliche Gewinner: Die DENIC eG hat sich offenbar die Domain »de.de« gesichert. Im gleichen Zug kassierte die DENIC eG jedoch eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Frankfurt (Az. 2-06 O 515/09):

 

BGH: Lehrerbewertung bei spickmich.de zulässig

spickmichLehrerbewertungen im Internet auf der mit der Domain »spickmich.de« adressierten Website sind zulässig. Das hat der Bundesgerichtshof am 23. Juni 2009 (VI ZR 196/08) entschieden. Solche Bewertungen stellten Meinungsäußerungen dar, die die berufliche Tätigkeit einer Lehrerin betreffen, und somit grundsätzlich nicht den gleichen Schutz wie in der Privatsphäre genießt. Die Meinungsfreiheit umfasse grundsätzlich auch das Recht, das Verbreitungsmedium frei zu bestimmen. Deshalb seien auch anonyme Bewertungen im Internet zulässig.

Pressemitteilung des BGH

Kontakt

Rechtsanwaltskanzlei Strömer
Duisburger Straße 9
40477 Düsseldorf

Telefon:   +49 211 164581-00
Telefax:   +49 211 164581-01
E-Mail:    anwalt@stroemer.de