Verbale Prügel vom Wettbewerber schmerzen, besonders wenn sie via Internet verbreitet werden. Anonym geäußerte Wettbewerbsrechtsverletzungen sind aber kaum nachzuweisen. Nur ein aktives Gegensteuern hilft zuverlässig. Rechtsanwalt Strömer verrät in einem Interview in der Juni-Ausgabe 2009 der Zeitschrift acquisa, wie das geht.
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