10.12.09 1LIVE: Kein Wertersatz beim Online-Umtausch

2009-12-10 einsliveMal eben bei eBay einen Smoking kaufen, das Teil dann zu Sylvester einsauen und anschließend an den Händler zurückschicken, ohne einen Cent zahlen zu müssen. Geht das? Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs schon. Der hat nämlich am 9. Dezember 2009 entschieden, dass eBay-Händler Ersatz für den Wertverlust der Ware nach einem Widerruf des Vertrags nicht fordern können. Rechtsanwalt Strömer erklärte in einem Interview mit dem Radiosender Eins Live am 10. Dezember 2009, welche Konsequenzen sich daraus für Händler und Kunden ergeben. 

 

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