Wer die Kandidaten-Seite des amtierenden Düsseldorfer Oberbürgermeisters Dirk Elbers anklickt, wird auf die Website der Stadt Düsseldorf umgeleitet. Ist das rechtlich unzulässsig oder lediglich moralisch anrüchig? Rechtsanwalt Strömer antwortet in einem Beitrag des EXPRESS vom 24. April 2014.
{pdf}http://www.stroemer.de/images/stories/artikel/2014-04-14_express{/pdf}