BGH, Urt. v. 20.02.20, I ZR 193/18 - Haftung für Kundenbewertungen

bghKundenbewertungssysteme auf Online-Marktplätzen sind gesellschaftlich erwünscht und genießen verfassungsrechtlichen Schutz. Den Anbieter eines auf einer Online-Handelsplattform (hier: Amazon) angebotenen Produkts trifft für irreführende Bewertungen des Produkts durch Kunden daher grundsätzlich keine wettbewerbsrechtliche Haftung, solange er nicht mit den Bewertungen wirbt oder sie sich sonst zueigen macht. Der Anbieter hat auch nicht die Pflicht, irreführende Kundenbewertungen zu verhindern, da ihn keine Garantenstellung hinsichtlich der Bewertung trifft. Das gilt sogar für Produkte, die den strengen Regeln des Heilmittelwerbegesetzes unterliegen.

Die offizielle Pressemitteilung zu der Entscheidung des BGH finden Sie hier.

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