Fachanwalt für Informationstechnologierecht

fachanwaltsurkunde riHerrn Rechtsanwalt Irmscher wurde am 10. September 2014 aufgrund der nachgewiesenen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) zu führen. Fachanwälte für IT-Recht sind vor allem bei der Gestaltung von IT-Verträgen, im Datenschutzrecht, bei Fragen zum E-Commerce oder im Domainrecht aktiv. Ihre Kenntnisse müssen Fachanwälte durch mindestens 120 Stunden theoretische Ausbildung und drei Klausuren unter Beweis stellen und anschließend durch laufende Fortbildung nachweisen. Wir gratulieren!

Kontakt

Rechtsanwaltskanzlei Strömer
Duisburger Straße 9
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