24.03.17 LG Hamburg: Prüffrist nur vier Tage

lg hamburgWird Google über möglicherweise falsche Tatsachenbehauptungen informiert, die in einer Bewertung aufgestellt werden, muss der Plattformbetreiber binnen vier Tagen das »Stellungnahmeverfahren« einleiten, also mit dem Autor der Bewertung Kontakt aufnehmen. Das gilt jedenfalls dann, wenn der zu prüfende Sachverhalt überschaubar und die Beschwerde des Betroffenen hinreichend konkret gefasst ist (LG Hamburg, Urt. v. 24.03.17, 324 O 148/16).