Eine Beratungspauschale in Höhe von 400,00 € für eine per E-Mail erbrachte Beratungsleistung im Marken- und Internetrecht ist üblich und angemessen im Sinne von § 612 Abs. 2 BGB.
Eine Beratungspauschale in Höhe von 400,00 € für eine per E-Mail erbrachte Beratungsleistung im Marken- und Internetrecht ist üblich und angemessen im Sinne von § 612 Abs. 2 BGB.
Rechtsanwaltskanzlei Strömer
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