LG Hamburg, Urt. v. 02.12.05, 324 O 721/05 - Heise-Forum

Wer Betriebsmittel bereit hält, die es ihm erlauben, über ein redaktionell gestaltetes Angebot in riesenhafter Anzahl Äußerungen zu verbreiten, unterhält damit eine Gefahrenquelle, indem er einer unbestimmten Vielzahl von Nutzern gerade damit die Möglichkeit eröffnet, in großer Zahl Äußerungen zu verbreiten, die geeignet sind, Rechte Dritter zu verletzen. Jedenfalls dann, wenn der Verbreiter damit rechnen muss, dass das von ihm den Nutzern zur Verfügung gestellte Angebot missbraucht werden wird, muss er wirksame Vorkehrungen treffen, um einen solchen Missbrauch zu vermeiden. Solche Vorkehrungen können dann nur darin bestehen, dass die eingehenden Beiträge vor ihrer Freischaltung geprüft werden.

AG Winsen/Luhe, Beschl. v. 06.06.05, 23 C 155/05 - Haftung des Forenbetreibers

Der Betreiber eines Diskussionsforums im Internet ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass beleidigende Äußerungen gegenüber Dritten aus dem Forum entfernt werden. Hierzu hat er in kurzen regelmäßigen Abständen zu kontrollieren, ob sich etwa Betroffene per E-Mail an ihn wenden.

 Fundstelle: CR 2005, 682

LG Bielefeld, Urt. v. 14.05.04, 16 O 44/04 - Steuerfreie Zigaretten

eigenesache Wer in der WHOIS-Datenbank lediglich als Zonenverwalter (zone-c) einer Internet-Domain eingetragen ist, haftet - ähnlich wie die DENIC - für Rechtsverstöße, die auf der mit der Domain adressierten Website begangen werden, erst dann auf Unterlassung, wenn er Kenntnis von der Rechtswidrigkeit der Inhalte erhält. Bei nicht offensichtlichen Rechtsverletzungen muss er die Domain deshlab erst dann dekonnektieren, wenn ein rechtskräftiger gerichtlicher Titel vorgelegt wird.

AG Leipzig, Urt. v. 27.02.03, 02 C 8566/02 - Haftung für Subdomains.

Ist der Absender einer Werbe-E-Mail, in der für solche Internet-Angebot geworben wird, die mit einer Subdomain adressiert sind, nicht zu ermitteln, haftet auch der Inhaber der zugehörigen Internet-Domain als Zustandsstörer auf Unterlassung.

Instanzen: AG Leipzig, Urt. v. 27.02.03, 2 C 8566/02; LG Leipzig, Urteil v. 13.11.03, 12 S 2595/03

Fundstelle: MMR 2003, 610

OLG München, Urt. v. 17.05.02, 21 U 5569/01 – Diskussionsforum Online-Verlage

Eine anlassunabhängige Pflicht zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Einträgen Dritter in Diskussionsforen besteht nicht. Der Betreiber des Forum haftet erst, wenn er positive Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten erlangt.

Fundstelle: AfP 2002, 522

LG Köln, Urt. v. 05.10.01, 28 O 346/01 - Steffi-Graf-Fotos I

Wer als Inhaber einer Domain Teile der mit der Domain adressierten Website Dritten zur eigenen Nutzung zur Verfügung stellt, damit sie unter einem Pseudonym Bilder und Texte einstellen können, haftet als Störer auf Unterlassung. Daran ändert auch ein Disclaimer nichts, nach dem der Domain-Inhaber für Fremdinhalte keine Verantwortung übernehmen will.

Fundstelle: MMR 2002, 254

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