OLG Frankfurt/Main, Beschl. v. 25.01.01, 6 W 208/00 - Gelbe Seiten

Die DeTeMedien GmbH hat keinen Anspruch gegenüber einem Betreiber von Suchmaschinen, es zu unterlassen, Ergebnisse zum Suchbegriff »Gelbe Seiten« anzuzeigen, die nicht auf die DeTeMedien selbst oder ihre Lizenznehmer

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verweisen. Betreiber von Suchmaschinen sind lediglich als Zugangsvermittler anzusehen und haften nicht für fremde Inhalte.

Streitwert: 200.000 DM

OLG Frankfurt/Main, Beschl. v. 12.04.00, 6 W 33/00 - weideglueck.de

Wer sich ohne nachvollziehbares eigenes Interesse einen Internet-Domain-Namen registrieren lässt, der mit dem eigenen Namen und der eigenen Tätigkeit in keinem Zusammenhang steht, der aber gleichlautend mit der Marke eines Unternehmens ist, kann wegen schikanöser, sittenwidriger Behinderung aus § 826 BGB auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.

OLG Brandenburg, Urt. v. 12.04.00, 1 U 25/99 - luckau.de

Der sogenannte Domain-Name stellt ein namensähnliches Kennzeichen dar, dem über die bloße Registrierung hinaus auch die Funktion einer Kenntlichmachung des hierunter registrierten Internetteilnehmers zukommt, denn der durchschnittliche Internet-Nutzer erwartet bei Aufruf eines Domain-Namens ein damit im Zusammenhang stehendes Angebot eines konkreten Anbieters. Bei einer Verletzung dieses Namensrechts stehen dem Verletzten Ansprüche aus § 12 BGB zu.

Soweit ein Verzicht seitens einer Kommune auf die Nutzung des Namens im Internet in Rede steht, muß zur Wirksamkeit des Verzichts die für Verpflichtungserklärungen einer Gemeinde nach § 67 Abs. 2 Brandenburgische Gemeindeordnung vorgesehene Schriftform eingehalten sein.

Streitwert: 50.000 DM

LG Bonn, Urt. v. 07.06.99, 7 O 154/99 - katholisch.de

Die katholische Kirche kann von einer Privatperson die Herausgabe der Domain »katholisch.de« verlangen.

OLG München, Beschl. v. 18.02.99, 6 W 835/99 - WebArtist

Die sich gegenüberstehenden Marken »Artist« und »WebArtist« sind nicht verwechslungsfähig. Der Bestandteil »Web« für die von der Antragsgegnerin in Anspruch genommenen Waren und Dienstleistungen im Internet nicht rein beschreibenden Charakters, so dass auch kein Anspruch aus § 14 Nr. 2 MarkenG besteht.

Instanzen: LG München, 11.01.99, 9 HKO 206/99, OLG München, 18.02.99, 6 W 835/99

Streitwert: 100.000 DM

LG Düsseldorf, Beschl. v. 05.01.99, 34 O 2/99 - klug-suchen.de

Wer unter der Domain »klugsuchen« eine Suchmaschine mit dem Titel »klug suchen« betreibt, kann von einem unmittelbaren Konkurrenten verlangen, dass dieser es unterlässt, die Domain »klug-suchen.de« für sein eigenes Angebot zu nutzen.

Streitwert: 100.000 DM

Kontakt

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