Die Verwendung eines fremden Kennzeichens im Quelltext einer Website stellt eine Kennzeichenrechtsverletzung auch dann dar, wenn die Benutzung außerhalb des Metatags Keywords (hier: tag img) erfolgt. Die Kosten der außergerichtlichen Tätigkeit seiner Anwälte sind dem Anspruchsinhaber ausnahmsweise auch dann zu ersetzen, wenn er außergerichtlich gerichtliche Schritte für den Fall, dass eine Unterlassungserklärung nicht fristgerecht abgegeben wird, nicht angedroht hat.
Instanzen: LG Düsseldorf, Urt. v. 02.03.11, 2a O 275/10; OLG Düsseldorf, Urt. v. 22.11.11, I-20 U 68/11.
Streitwert: 50.000 €