LG Düsseldorf, Urt. v. 22.07.09, 12 O 485/08 - Blattlogo

eigenesache Allein der Umstand, dass ein Markenanmelder ein Zeichen für sich registrieren lässt, das er zuvor gemeinsam mit einem Geschäftspartner genutzt hat, führt noch nicht zur Missbräuchlichkeit im Sinne des § 8 Abs. 2 Ziff. 10 MarkenG.

Streitwert: 25.000 €

LG Hamburg, Urt. v. 16.07.09, 327 O 117/09 - wwwmoebel.de

eigenesache Der Inhaber einer Firma mit dem Bestandteil »möbel.de« und der Domain »moebel.de« kann vom Inhaber der Domain »wwwmoebel.de«, die dieser zur Adressierung einer Seite mit Anzeigen für Möbel nutzt,  weder auf kennzeichen- noch auf wettbewerbsrechtlicher Grundlage Unterlassung verlangen.

Streitwert: 15.000 €

AG Landsberg am Lech, Urt. v. 22.06.09, 2 C 647/08 – Streitwert in Markensachen

eigenesache In markenrechtlichen Angelegenheiten kommt es für die Bemessung des Streitwerts auf die Dauer und den Umfang der bisherigen Benutzung der Domain durch den Verletzten sowie den Bekanntheitsgrad der benutzten Marke und die allgemeine Bedeutung der Marke für die ausgeübte Tätigkeit des Verletzten an. Der Ansatz eines Gegenstandswert von 50.000 € und einer 1,3 Geschäftsgebühr für die außergerichtliche anwaltliche Tätigkeit erscheint daher angemessen. 

LG Düsseldorf, Urt. v. 12.06.09, 38 O 7/09 - Affiliate-System

eigenesache Wer vom Erfolg eines fremde Kennzeichenrechte verletzenden Internetangebots durch Provisionen profitiert, hat die Möglichkeit, mindestens durch seine Vertragsgestaltung den Inhalt der Seiten im Sinne der Einhaltung der Gesetze zu beeinflussen. Macht er von dieser Möglichkeit im Rahmen eines Affiliate-Systems keinen Gebrauch macht, haftet er als Mitstörer.

Streitwert: 100.000 €

LG Köln, Urt. v. 12.06.09, 81 O 49/09 – Mitpendler

eigenesache Ist der Wortbestandteil einer Wort-/Bildmarke für sich allein rein beschreibend und damit schutzunfähig ist, kann er allein auch keine Kollision zwischen Marken in lautlicher Hinsicht oder im Hinblick auf seine Bedeutung auslösen.

Streitwert: 50.000 €

LG Köln, Urt. v. 18.05.09, 81 O 220/08 – welle.de

Im Hinblick auf den generischen Sinngehalt des Begriffs »Welle« steht einer Gemeinde mit gleichem Namen kein namensrechtlicher Löschungsanspruch gegen den Domain-Inhaber zu. Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass der Domain-Inhaber die Adresse nur deshalb registriert hat, weil er sie gewinnbringend verkaufen will.

Streitwert: 25.000 €

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