LG Düsseldorf, Urt. v. 12.06.09, 38 O 7/09 - Affiliate-System

eigenesache Wer vom Erfolg eines fremde Kennzeichenrechte verletzenden Internetangebots durch Provisionen profitiert, hat die Möglichkeit, mindestens durch seine Vertragsgestaltung den Inhalt der Seiten im Sinne der Einhaltung der Gesetze zu beeinflussen. Macht er von dieser Möglichkeit im Rahmen eines Affiliate-Systems keinen Gebrauch macht, haftet er als Mitstörer.

Streitwert: 100.000 €

LG Köln, Urt. v. 12.06.09, 81 O 49/09 – Mitpendler

eigenesache Ist der Wortbestandteil einer Wort-/Bildmarke für sich allein rein beschreibend und damit schutzunfähig ist, kann er allein auch keine Kollision zwischen Marken in lautlicher Hinsicht oder im Hinblick auf seine Bedeutung auslösen.

Streitwert: 50.000 €

LG Köln, Urt. v. 18.05.09, 81 O 220/08 – welle.de

Im Hinblick auf den generischen Sinngehalt des Begriffs »Welle« steht einer Gemeinde mit gleichem Namen kein namensrechtlicher Löschungsanspruch gegen den Domain-Inhaber zu. Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass der Domain-Inhaber die Adresse nur deshalb registriert hat, weil er sie gewinnbringend verkaufen will.

Streitwert: 25.000 €

BGH, Urt. v. 22.01.09, I ZR 30/07 – Beta Layout

eigenesache Wird ein mit einem fremden Unternehmenskennzeichen übereinstimmender Begriff bei einer Internetsuchmaschine als sogenanntes Schlüsselwort (Keyword) angemeldet, so kann eine Verwechslungsgefahr zwischen dem Schlüsselwort und dem geschützten Kennzeichen zu verneinen sein, wenn bei Eingabe des Begriffs durch einen Internetnutzer auf der dann erscheinenden Internetseite rechts neben der Trefferliste unter einer Rubrik mit der Überschrift »Anzeigen« eine Werbeanzeige des Anmelders des Schlüsselworts eingeblendet wird, in der das geschützte Zeichen selbst nicht verwendet wird.

Instanzen: LG Düsseldorf, Urt. v. 07.04.06, 34 O 179/05; OLG Düsseldorf, Urt. v. 23.01.07, 1-20 U 79/06; BGH, Urt. v. 22.01.09, I ZR 30/07

BGH, Urt. v. 22.01.09, I ZR 139/07 - PCB-Pool

eigenesache Wird bei einer Internetsuchmaschine eine Bezeichnung, die von den angesprochenen Verkehrskreisen als eine beschreibende Angabe über Merkmale und Eigenschaften von Waren verstanden wird (hier: »pcb« als Abkürzung von »printed circuit board«), als sogenanntes Schlüsselwort (Keyword) angemeldet, ist eine kennzeichenmäßige Verwendung zu verneinen, wenn bei Eingabe einer als Marke geschützten Bezeichnung durch einen Internetnutzer (hier: »pcb-pool«) auf der dann erscheinenden Internetseite rechts neben der Trefferliste unter einer Rubrik mit der Überschrift »Anzeigen« eine Werbeanzeige des Anmelders des Schlüsselworts eingeblendet wird, in der das geschützte Zeichen selbst nicht verwendet wird.

Instanzen: LG Stuttgart, Urt. v. 13.03.07, 410189/06 KfHOLG Stuttgart, Urt. v. 09.08.07 - 2 U 23/07; BGH, Urt. v. 22.01.09 - I ZR 139/07

Streitwert: 2.759,60 €

Cour de cassation, Ch. comm., fin. et éc., Urt. v. 21.10.08 - Sedo GmbH / Hôtels Méridien, Stéphane H.

Der Anbieter eines Domain-Parkings kann sich nicht erfolgreich darauf berufen, er sei wie ein Provider privilegiert und hafte deshalb nicht für Markenrechtsverstöße, die durch die Registrierung und Verwendung einer bei ihm geparkten Domain begangen werden. Für Markenrechtsverletzungen, die durch das Domain-Parking begangen werden, hat er den Inhaber von Kennzeichenrechten an den Adressen deshalb zu entschädigen (hier: 75.000 €).

Instanzen: TGI Paris, 3ème chambre, 2ème section, Urt. v. 23.09.05; CA Paris, 4ème chambre, section A, Urteil v. 07.03.07; Cour de cassation, Ch. comm., fin. et éc., Urt. v. 21.10.08

Kontakt

Rechtsanwaltskanzlei Strömer
Duisburger Straße 9
40477 Düsseldorf

Telefon:   +49 211 164581-00
Telefax:   +49 211 164581-01
E-Mail:    anwalt@stroemer.de