LG Düsseldorf, Urt. v. 27.04.05, 34 O 51/05 - Markenlinks

Es liegt keine markenmäßige Benutzung und damit keine Markenverletzung vor, wenn eine Marke lediglich als Hinweis auf das Angebot des Markeninhabers verwendet wird. Werden verschiedene Anbieter von Waren und Dienstleistungen der Reihe nach geordnet und thematisiert, liegt eine solche thematische Aufbereitung im Interesse der im Internet suchenden Personen und stellt daher keine unzulässige Markennennung dar.

Streitwert: 50.000 €

OLG Hamm, Urt. v. 25.04.05, 13 U 15/05 - Treuhand-Domain

Ein Namensinhaber kann einem Dritten schuldrechtlich gestatten, bei der Registrierung einer Domain, die den Namen enthält, als Domaininhaber nach außen aufzutreten. Andere Namensinhaber können sich in einem solchen Fall nicht erfolgreich darauf berufen, der eingetragene Namensinhaber sei nicht Namensträger.

LG Hannover, Urt. v. 22.04.05, 9 O 117/04 - schmidt.de

eigenesache Bei einer namensrechtlichen Gestattung zur Nutzung einer namensrechtlich geschützten Domain gibt der Gestattende den Umgang mit seinem Namensrecht - unter eventuell vorbehaltenem Widerspruchsrecht - aus der Hand und gestattet es dem Namensnutzer, mit diesem Namen - weitgehend - frei zu verfahren und den wirtschaftlichen Nutzen daraus - weitgehend - alleine zu ziehen. Behält sich der Namensínhaber dagegen die inhaltliche Verantwortung für einen Internetauftritt vor , fehlt es an einer solchen Gestattung.

Instanzen: LG Hannover, Urt. v. 22.04.05, 9 U 117/04; OLG Celle, Urt. v. 13.12.07, 13 U 117/05

LG Düsseldorf, Urt. v. 16.02.05, 2a O 176/04 - Gekreuzte Schwerter

eigenesache Wer sich nach einer Kennzeichenrechtsverletzung durch die Nutzung einer fremden Marke in einem ebay-Angebot strafbewehrt zur Unterlassung verpflichtet hat, verstößt gegen diese Verpflichtung nicht, wenn er den Text einer bereits beendeten Transaktion nicht löschen lässt, da ein solches Angebot nicht allgemein zugänglich abrufbar ist. Das alleinige Belassen der Daten auf der ebay-Seite stellt in einem solchen Fall bereits kein Handeln im geschäftlichen Verkehrt mehr dar.

Streitwert: 56.909,10 €

Cour d'Appel de Paris, Urt. v. 29.10.04, 2003/04012 - afp.info

eigenesache Ein Internetnutzer erwartet, dass mit einer Domain unterhalb von .info Presseinformationen angeboten werden. Der Inhaber einer in Frankreich bekannten Marke kann vom Inhaber einer im Ausland registrierten Domain unterhalb von .info, in der diese Marke enthalten ist, die Herausgabe der Domain verlangen.

LG Hamburg, Urt. v. 19.10.04, 12 O 614/04 - METROBUS

Eine erhöhte Kennzeichnungskraft einer Marke nur für den Produktbereich zu berücksichtigen, für den sie vorliegt, sowie allenfalls eng benachbarte Gebiete. Die Vermittlung von Reisen und Verkehrsleistungen und die Linienbusbeförderung von Personen im öffentlichen Personennahverkehr sind nicht verwechslungsfähig ähnlich. Einem einzelnen Zeichenbestandteil kann unter bestimmten Umständen eine besondere, das gesamte Zeichen prägende Kennzeichnungskraft beizumessen sein kann und deshalb bei Übereinstimmung von Zeichen in dem jeweils prägenden Bestandteil die Gefahr einer Verwechslung der beiden Gesamtbezeichnungen zu bejahen sein. Das setzt aber voraus, dass die anderen Bestandteile im Rahmen des Gesamteindrucks weitgehend in den Hintergrund treten. Nicht ausreichend ist es, dass der übereinstimmende Bestandteil für den Gesamteindruck des Zeichens lediglich mitbestimmend ist.

Streitwert: 500.000 €

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