Denjenigen, der es Dritten ermöglicht, auf der eigenen Website Links zu platzieren, treffen Überwachungs- und Kontrollpflichten, vor allem dann, wenn wegen der pornografischen Ausrichtung des Internetangebots eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für persönlichkeitsrechtsverletzende Eintragungen besteht. Anspruch auf eine Geldentschädigung steht dem Betroffenen aber nur bei einer schweren Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu.
Streitwert: 5.000 €