Der Betreiber einer Bewertungsplattform (hier: jameda) verstößt gegen vertragliche Nebenpflichten, wenn er bei einer positiven Bewertung eines Kunden einen Warnhinweis auf eine mögliche Manipulation der Bewertung anbringt. Er kann die Möglichkeit, solche Warnungen auszusprechen, allerdings vertraglich vereinbaren.
Landgericht Kassel
Urteil vom 15. Juni 2020, 10/O 703/20