LG Berlin, Urt. v. 17.12.13, 102 O 93/13

eigenesache Nimmt der Tenor eines Verfügungsbeschlusses Bezug auf Anlagen, müssen auch diese in beglaubigter Form zur Vollziehung mit zugestellt werden. Hierzu ist eine Beglaubigung jeder einzelnen Seite oder, wenn die Anlagen fest miteinander verbunden sind, ein Beglaubigungsvermerk auf der letzten Seite erforderlich.

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23.05.13, I-20 W 34/13 – Prozesskostenhilfe

eigenesache Gibt der Gläubiger in einem laufenden Verfahren über einen Unterlassungsanspruch nach Abgabe einer Unterlassungserklärung eine prozessuale Erledigungserklärung ab, stellt das zugleich die Annahme der Erklärung und das Zustandekommen des Unterlassungsvertrags dar.

LG Düsseldorf, Urt. v. 02.07.08, 12 O 208/08 – Patent Suit

 

Werden zu einem Schriftsatz entgegen § 184 S. 1 GVG englischsprachige Anlagen ohne Übersetzung eingereicht, muss sich das Gericht damit nicht beschäftigen.

Streitwert: 15.000 €

OLG Saarbrücken, Urt. v. 30.04.08, 1 U 461/07 - Nachweis der Prozessvollmacht

Auch im Verfügungsverfahren ist der Nachweis der Prozessvollmacht durch die Vorlage einer Originalvollmacht zu erbringen. Der Streitwert der einseitigen Erledigungserklärung bemisst sich nach den bis dahin entstandenen Gerichts- und Parteikosten.

Instanzen: LG Saarbrücken, Urt. v. 20.07.07, 12 O 72/07; OLG Saarbrücken, Urt. v. 30.04.08, 1 U 461/07

Streitwert: 19.000 €

LG Hannover, Beschl. v. 28.04.06, 9 O 44/06 - Fliegender Gerichtsstand

eigenesache Bei Namensrechtsverletzungen durch die Registrierung und Nutzung einer Internetdomain reicht es für die Begründung einer örtlichen Zuständigkeit nach § 32 ZPO nicht aus, dass die mit der Domain adressierte Seite bundesweit abrufbar ist. Ein Tatort ist im Bezirk des angerufenen Gerichts nur dann vorhanden, wenn sich die behauptete Verletzung des Namensrechts im Bezirk des angerufenen Gerichts im konkreten Verhältnis der Prozessparteien auswirkt. Das ist nur dann der Fall, wenn der Kläger dort die Eingaben in das Internet betreffend seiner Person bestimmungsgemäß abruft.

AG Duisburg, Beschl. v. 26.01.06, 46 K 361/04 - Kommissarische Reichsregierung

Das Bonner Grundgesetz ist immer noch in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichsregierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist.

 

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