LG Köln, Urt. v. 12.11.20, 14 O 163/19 - Glyphosat-Gutachten

entscheidungen

Die Veröffentlichung des Glyphosat-Gutachtens war nicht rechtswidrig. Zwar wurde der Text ohne Zustimmung des Urhebers durch das Einstellen auf eine Website im Sinne des § 19a UrhG öffentlich zugänglich gemacht und gemäß § 16 UrhG vervielfältigt, was grundsätzlich gegen die Rechte des Urhebers verstößt. Dies war jedoch durch das Zitatrecht gemäß § 51 UrhG gerechtfertigt.

Landgericht Köln
Urt. v. 12.11.20, 14 O 163/19

Streitwert: 25.000,00 €

Tatbestand

Entscheidungsgründe