OLG Frankfurt/Main, Urt. v. 09.06.11, 16 U 159/10 - gewinn.de I

eigenesache Es erscheint fraglich, ob die Domain-Bedingungen der DENIC e.G.  in jedem Fall Bestandteil der von der Vergabestelle geschlossenen Domain-Registrierungsverträge werden. Trägt ein Provider für eine Domain in die DENIC-Datenbank einen neuen Inhaber ein, ohne dass der alte Domaininhaber einem vorangegangenen Provider- oder Inhaberwechsel ausdrücklich zugestimmt hat, ist die DENIC e.G. verpflichtet, den alten Domain-Inhaber wieder einzutragen.

Streitwert: 25.000 €.

Instanzen: LG Frankfurt/Main, Urt. v. 27.07.10, 2-7 O 33/09; OLG Frankfurt/Main, Urt. v. 09.06.11, 16 U 159/10; BGH, Urt. v. 25.10.12, VII ZR 146/11

LG Düsseldorf, Urt. v. 05.04.11, 7 O 311/10 - Internet-System-Vertrag

Bei einem »Internet-System-Vertrag«, der die Gestaltung einer Internetpräsenz zum Gegenstand hat, handelt es sich um einen Werkvertrag, sodass eine Kündigung nach § 649 S. 1 BGB möglich ist. Macht der Unternehmer einen Werklohnanspruch nach § 649 S. 2 BGB geltend, hat er konkret unter Offenlegung seiner Vertragskalkulation vorzutragen, welcher Anteil der für die Mindestvertragslaufzeit insgesamt vereinbarten Vergütung auf die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen entfällt. Dabei muss er im Einzelnen ausführen, wie sich die einzelnen Beträge zusammensetzen und welche konkreten Einzelpositionen davon erfasst sind.

Streitwert: 8.335,30 €

LG Düsseldorf, Urt. v. 29.12.10, 2a O 162/10 - Naturheilpraxis

  Der erstmalige schuldhafte Verstoß gegen eine unbeziffert strafbewehrte markenrechtliche Unterlassungsverpflichtung  (»Hamburger Brauch«) löst eine Vertragsstrafe von 1.500 € aus, wenn der Verletzer eine kleine, lediglich örtliche tätige Naturheilpraxis betreibt. Wird eine kennzeichenrechtliche Abmahnung von einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz ausgesprochen, erscheint der Ansatz einer höheren als einer 1,3 Geschäftsgebühr regelmäßig als unangemessen.

Streitwert: 6.248,31 €. 

AG Düsseldorf, Urt. v. 28.12.10, 36 C 14023/09 - Internet-System-Vertrag

eigenesache Bei einem »Internet-System-Vertrag«, der die Gestaltung einer Internetpräsenz zum Gegenstand hat, handelt es sich um einen Werkvertrag, sodass eine Kündigung nach § 649 S. 1 BGB möglich ist. Will der Unternehmer in diesem Fall einen Vergütungsanspruch nach § 649 S. 2 BGB geltend machen, hat er darzulegen und nachzuweisen, welche Aufwendungen ihm zum Zeitpunkt der Kündigung (bereits) entstanden waren.

Streitwert: bis zum 07.12.2009: 1.857,71 €, seit dem 7.12.2009: 3.092,81 €

OLG Brandenburg, Urt. v. 15.09.10, 3 U 164/09 - gewinn.de II

eigenesache Der zu Unrecht als Domaininhaber Eingetragene ist dem wahren Vertragspartner der DENIC gegenüber nicht zur Aufgabe seiner »Buchposition« verpflichtet. Der schuldrechtliche Anspruch gegenüber der Vergabestelle gewährt kein absolutes Recht gemäß § 823 Abs. 1 BGB. Ihm steht auch ein Bereicherungsanspruch nicht zu, weil der fälschlich Eingetragene nichts erlangt. Die DENIC-Datenbank ist ein rein privates Verzeichnis, das keinerlei öffentlichen Glauben genießt.

Streitwert: 25.000

Instanzen: LG Potsdam, Urt. v. 07.12.09, 8 O 458/08; OLG Brandenburg, Urt. v. 15.09.10, 3 U 164/09; BGH, Urt. 18.01.12, I ZR 187/10

AG Rostock, Urt. v. 30.08.10, 47 C 142/10 - ebay-Account

eigenesache Vertragspartner eines durch Vermittlung von eBay geschlossenen Rechtsgeschäfts wird der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses angemeldete Nutzer. Das gilt auch dann, wenn für Lieferung und Rechnung ein anderer Adressat mitgeteilt wird.

Streitwert: 404,98 €

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