AG Rostock, Urt. v. 30.08.10, 47 C 142/10 - ebay-Account

eigenesache Vertragspartner eines durch Vermittlung von eBay geschlossenen Rechtsgeschäfts wird der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses angemeldete Nutzer. Das gilt auch dann, wenn für Lieferung und Rechnung ein anderer Adressat mitgeteilt wird.

Streitwert: 404,98 €

LG Frankfurt/Main, Urt. v. 27.07.10, 2-7 O 33/09 - gewinn.de I

eigenesache Reagiert der Provider eines Domain-Inhabers auf einen Providerwechsel-Antrag nicht und zieht die Domain deshalb zu einem neuen Provider um, wird der neue Provider rechtsgeschäftlicher Vertreter des Domain-Inhabers. Eine Kündigung der Domain durch den neuen Provider muss der Domain-Inhaber sich deshalb zurechnen lassen. Eintragungen in der WHOIS-Datenbank der DENIC e.G. wirken rein deklaratorisch. Domain-Inhaber ist allein der materiell berechtigte Vertragspartner der Registrierungsstelle.

Instanzen: LG Frankfurt/Main, Urt. v. 27.07.10, 2-7 O 33/09; OLG Frankfurt/Main, Urt. v. 09.06.11, 16 U 159/10; BGH, Urt. v. 25.10.12, VII ZR 146/11

 

AG Bonn, Urt. v. 25.03.10, 103 C 315/09 - Bordsteinkante

eigenesache Treffen die Parteien beim Internetkauf keine abweichende Vereinbarung, sind Waren in den Geschäfts- oder Wohnräumen des Käufers (Verwendungsort) anzubieten. Eine Lieferung frei Bordsteinkante reicht auch bei sperrigen Waren nicht. Versandbedingungen, die im Internet wiedergegeben werden, werden – auch unter Kaufleuten – nur dann Vertragsinhalt, wenn auf ihre Existenz auf der Website unzweideutig hingewiesen wird.

Steitwert: 1.200 €

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.01.10, I-10 U 126/09 - Handwerkerauktion

eigenesache Die Pflicht des Betreibers eines Angebots im Internet, das Handwerker und potenzielle Kunden zusammen führen soll, besteht allein darin, seinen Kunden die Internetplattform zur Begründung eines Werkvertrages mit einem Dritten zur Verfügung zu stellen. Es besteht auch keine Nebenpflicht zur Überprüfung der Auftragsbeschreibung im Hinblick darauf, ob die dort angegebene Mindestqualifikation für die ausgelobten Arbeiten ausreichend ist. Für Fehler bei der Ausführung der dann in Auftrag gegebenen Leistungen haftet der Plattformbetreiber daher nicht.

Instanzen: LG Düsseldorf, Urt. v. 10.08.08, 6 O 11/09OLG Düsseldorf. Beschl. v. 13.01.10, I-10 U 126/09

LG Potsdam, Urt. v. 07.12.09, 8 O 458/08 - gewinn.de II

eigenesache Stellt ein Domaininhaber fest, dass nicht mehr er, sondern ein anderer fälschlich als Domaininhaber in der WHOIS-Datenbank der DENIC e.G. eingetragen ist, kann er von dem eingetragenen Domaininhaber Einwilligung in die Umschreibung der Daten verlangen.

Streitwert: 25.000 €

Instanzen: LG Potsdam, Urt. v. 07.12.09, 8 O 458/08; OLG Brandenburg, Urt. v. 15.09.10, 3 U 164/09BGH, Urt. v. 18.01.12, I ZR 187/10

LG Düsseldorf, Urt. v. 10.08.09, 6 O 11/09 - Handwerkerauktion

eigenesache Die Pflicht des Betreibers eines Angebots im Internet, das Handwerker und potenzielle Kunden zusammen führen soll, besteht allein darin, seinen Kunden die Internetplattform zur Begründung eines Werkvertrages mit einem Dritten zur Verfügung zu stellen. Es besteht auch keine Nebenpflicht zur Überprüfung der Auftragsbeschreibung im Hinblick darauf, ob die dort angegebene Mindestqualifikation für die ausgelobten Arbeiten ausreichend ist. Für Fehler bei der Ausführung der dann in Auftrag gegebenen Leistungen haftet der Plattformbetreiber daher nicht.

Instanzen: LG Düsseldorf, Urt. v. 10.08.08, 6 O 11/09OLG Düsseldorf. Beschl. v. 13.01.10, I-10 U 126/09

Streitwert: 29.100,96 €

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